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Wohnen im Alter / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Generationen-Soziales/Senioren/Wohnen-im-Alter/

Zu diesem Thema gibt es keine Pauschallösung. Auch der Àltere Mensch hat unterschiedliche Vorstellungen vom Leben und Wohnen. Wichtige GrundbedÌrfnisse nach: Selbstbestimmtheit, SelbstÀndigkeit, Geselligkeit/Gemeinschaft/Kommunikation und Sicherheit sind differenziert ausgeprÀgt. Aus diesem Grund ist das BeratungsgesprÀch sehr wichtig. Es fÌhrt zur individuellen Lösung des Wohnungsanliegens in Verbindung mit einem entsprechenden Angebot an Betreuungs- und Serviceleistungen. In Neubrandenburg haben sich folgende Möglichkeiten entwickelt: Verbleib in der Wohnung mit entsprechender Wohnungsanpassung, bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege altenfreundliche Wohnung (1 bis 2. Geschoss oder Aufzug, Balkon u. À.), bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege alters- und behindertengerechte Wohnung nach DIN, bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege altersgerechte Wohnanlage/ Betreutes Wohnen, Grund- und Wahlleistungen der ambulanten Betreuung und Pflege, die Wohngruppe als besondere Form Pflegeheime | stationÀre Betreuung und Pflege
ein Instrument zur freiwilligen QualitÀtssicherung der Dienstleistung auf dem Markt

Wohnen im Alter / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Generationen-Soziales/Senioren/Wohnen-im-Alter/?La=1

Zu diesem Thema gibt es keine Pauschallösung. Auch der Àltere Mensch hat unterschiedliche Vorstellungen vom Leben und Wohnen. Wichtige GrundbedÌrfnisse nach: Selbstbestimmtheit, SelbstÀndigkeit, Geselligkeit/Gemeinschaft/Kommunikation und Sicherheit sind differenziert ausgeprÀgt. Aus diesem Grund ist das BeratungsgesprÀch sehr wichtig. Es fÌhrt zur individuellen Lösung des Wohnungsanliegens in Verbindung mit einem entsprechenden Angebot an Betreuungs- und Serviceleistungen. In Neubrandenburg haben sich folgende Möglichkeiten entwickelt: Verbleib in der Wohnung mit entsprechender Wohnungsanpassung, bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege altenfreundliche Wohnung (1 bis 2. Geschoss oder Aufzug, Balkon u. À.), bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege alters- und behindertengerechte Wohnung nach DIN, bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege altersgerechte Wohnanlage/ Betreutes Wohnen, Grund- und Wahlleistungen der ambulanten Betreuung und Pflege, die Wohngruppe als besondere Form Pflegeheime | stationÀre Betreuung und Pflege
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Annalise-Wagner-Preis 2019 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.8857.1&object=tx%7C2751.8857.1

fÃŒr „DomjÃŒcher Schicksale: Patienten der Heil- und Pflegeanstalt DomjÃŒch bei Neustrelitz in der Zeit des Nationalsozialismus“ von Reinhard Simon aus Neustrelitz Die Dokumentation „DomjÃŒcher Schicksale: Patienten der Heil- und Pflegeanstalt DomjÃŒch bei Neustrelitz in der Zeit des Nationalsozialismus“ (Spica Verlag, 2019) von Reinhard Simon aus Neustrelitz wird mit dem 28. Annalise-Wagner-Preis ausgezeichnet. Der Annalise-Wagner-Preis der Annalise-Wagner-Stiftung aus Neubrandenburg wÃŒrdigt Texte, die Besonderes beitragen zum „GedÀchtnis“ der historischen Region Mecklenburg-Strelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ist mit 2.500 Euro dotiert und wird in diesem Jahr gefördert durch die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der ausgezeichnete Text gehört zu den verdienstvollen Publikationen zur regionalen Geschichte, Kultur- oder Naturgeschichte, die als Ergebnis von BÃŒrgerforschung im Ehrenamt (Citizen Science) entstehen. Und er ist ein Beispiel fÃŒr „kleine“ Texte mit großem Potential als Impulsgeber fÃŒr lebendige demokratische Erinnerungskultur, aktives bÃŒrgerschaftliches Engagement und gesellschaftlichen Diskurs in der Region. Reinhard Simon lebt in Neustrelitz und ist Verwaltungsangestellter im Naturschutzbereich. 2015 las er einen Artikel ÃŒber die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an psychisch kranken oder behinderten Menschen aus psychiatrischen Einrichtungen in Mecklenburg. Und er erfuhr: Auch an einem historischen Ort „vor der HaustÃŒr“ spielte dieses dunkle Kapitel der Regionalgeschichte, in der „Heil- und Pflegeanstalt DomjÃŒch“ am DomjÃŒchsee bei Neustrelitz. Seitdem engagiert sich Reinhard Simon dafÃŒr, möglichst vielen Opfern der „Euthanasie“-Morde aus „der DomjÃŒch“ ihren Namen zurÃŒck zu geben – und damit ein Zeichen zu setzen fÃŒr die Einzigartigkeit jeder Persönlichkeit und fÃŒr die WÃŒrde jedes Menschen. 2015 wurde er Mitglied im „Verein zum Erhalt der DomjÃŒch e.V.“ und initiierte 2016 eine ErinnerungsstÀtte fÃŒr Opfer von Zwangssterilisationen und „Euthanasie“-Morden aus der DomjÃŒch. Er unterstÃŒtzt den virtuellen Gedenk- und Informationsort www.gedenkort-t4.eu und sucht ehrenamtlich immer weiter nach Namen und biografischen Zeugnissen dieser lange vergessenen NS-Opfer. „FÃŒr mich ist es das Wichtigste“, schreibt Reinhard Simon, „die Opfer dieser menschenverachtenden Vernichtung psychisch und körperlich Kranker nicht zu vergessen und alles dafÃŒr zu tun, dass diese Verbrechen nie wiederholt werden. Dazu möchte ich auch mit diesem Buch beitragen.“ In seiner Publikation veröffentlicht er zum ersten Mal alle 62 bisher bekannten Namen der NS-Opfer aus „der DomjÃŒch“ – und verankert sie auf diese Weise nachhaltig im GedÀchtnis der Region. Am regionalen Beispiel spannt die Dokumentation seiner Spurensuche einen Bogen vom „Gesetz zur VerhÃŒtung erbkranken Nachwuchses“ (14. Juli 1933) zu den „Euthanasie“-Patientenmorden in der „Aktion T4“ (1940-1941) und bis ins Jahr 1945. Der Autor entwirft ein – fÃŒr die schwierige Quellenlage – erstaunlich plastisches Bild davon, „was sich in der dunklen Zeit auf der DomjÃŒch abgespielt haben könnte“ . Dabei beschreibt er u. a. erstmals, wie das sogenannte „Erbgesundheitsgericht“ arbeitete, welches ab 1934 dem Amtsgericht Neustrelitz angegliedert war und ÃŒber Zwangssterilisationen in Mecklenburg-Strelitz entschied. BerÃŒhrend ist sein konsequent biografischer Ansatz: Er erzÀhlt von den NS-Verbrechen anhand von vielen Einzelschicksalen, soweit möglich mit biografischen Lebensskizzen, aber auch anhand kleinster Lebensspuren. Die öffentliche Verleihung des 28. Annalise-Wagner-Preises findet am 28. Juni 2019 um 18 Uhr in der Regionalbibliothek Neubrandenburg statt. Die Laudatio hÀlt Dr. rer. hum. Kathleen Haack, Arbeitsbereich Geschichte der Medizin an der UniversitÀtsmedizin Rostock und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft fÃŒr Geschichte der Nervenheilkunde DGGN. Die Annalise-Wagner-Stiftung lÀdt herzlich ein! Mehr Informationen: www.annalise-wagner-stiftung.de digitaler Stadtplan mit Adresse des Veranstaltungsortes Parkmöglichkeiten Kulturorte in Neubrandenburg Die Regionalbibliothek befindet sich im HKB, welches Bestandteil des Virtuellen Stadtrundganges ist, bei dem Sie Informationen in Form von Audiodateien direkt am Bauwerk erhalten.
05.06.2019  Randspalte © Spica Verlag © privat Kontakt Heike Birkenkampf Markt

BebauungsplÀne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.231.1&object=tx%7C2751.231.1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthÀlt rechtsverbindliche Festsetzungen fÌr die stÀdtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum FlÀchennutzungsplan in der Regel nur fÌr einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsÀtzlich aus dem FlÀchennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus stÀdtebaulichen GrÌnden u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die Ìberbaubaren und die nicht Ìberbaubaren GrundstÌcksflÀchen sowie die Stellung der baulichen Anlagen FlÀchen fÌr den Gemeinbedarf sowie fÌr Sport- und Spielanlagen VerkehrsflÀchen sowie VerkehrsflÀchen besonderer Zweckbestimmung, wie FußgÀngerbereiche, FlÀchen fÌr das Parken von Fahrzeugen, FlÀchen fÌr das Abstellen von FahrrÀdern sowie den Anschluss anderer FlÀchen an die VerkehrsflÀchen öffentliche und private GrÌnflÀchen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines ErschließungstrÀgers oder eines beschrÀnkten Personenkreises zu belastende FlÀchen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden BebauungsplÀne besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Straße“ Stadtgebiet West 30 “Fritz-Reuter-Straße“ Stadtgebiet West 32 “Citti-Markt

BebauungsplÀne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthÀlt rechtsverbindliche Festsetzungen fÌr die stÀdtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum FlÀchennutzungsplan in der Regel nur fÌr einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsÀtzlich aus dem FlÀchennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus stÀdtebaulichen GrÌnden u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die Ìberbaubaren und die nicht Ìberbaubaren GrundstÌcksflÀchen sowie die Stellung der baulichen Anlagen FlÀchen fÌr den Gemeinbedarf sowie fÌr Sport- und Spielanlagen VerkehrsflÀchen sowie VerkehrsflÀchen besonderer Zweckbestimmung, wie FußgÀngerbereiche, FlÀchen fÌr das Parken von Fahrzeugen, FlÀchen fÌr das Abstellen von FahrrÀdern sowie den Anschluss anderer FlÀchen an die VerkehrsflÀchen öffentliche und private GrÌnflÀchen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines ErschließungstrÀgers oder eines beschrÀnkten Personenkreises zu belastende FlÀchen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden BebauungsplÀne besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Straße“ Stadtgebiet West 30 “Fritz-Reuter-Straße“ Stadtgebiet West 32 “Citti-Markt

BebauungsplÀne / Stadt Neubrandenburg

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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthÀlt rechtsverbindliche Festsetzungen fÌr die stÀdtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum FlÀchennutzungsplan in der Regel nur fÌr einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsÀtzlich aus dem FlÀchennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus stÀdtebaulichen GrÌnden u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die Ìberbaubaren und die nicht Ìberbaubaren GrundstÌcksflÀchen sowie die Stellung der baulichen Anlagen FlÀchen fÌr den Gemeinbedarf sowie fÌr Sport- und Spielanlagen VerkehrsflÀchen sowie VerkehrsflÀchen besonderer Zweckbestimmung, wie FußgÀngerbereiche, FlÀchen fÌr das Parken von Fahrzeugen, FlÀchen fÌr das Abstellen von FahrrÀdern sowie den Anschluss anderer FlÀchen an die VerkehrsflÀchen öffentliche und private GrÌnflÀchen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines ErschließungstrÀgers oder eines beschrÀnkten Personenkreises zu belastende FlÀchen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden BebauungsplÀne besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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BebauungsplÀne / Stadt Neubrandenburg

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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthÀlt rechtsverbindliche Festsetzungen fÌr die stÀdtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum FlÀchennutzungsplan in der Regel nur fÌr einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsÀtzlich aus dem FlÀchennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus stÀdtebaulichen GrÌnden u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die Ìberbaubaren und die nicht Ìberbaubaren GrundstÌcksflÀchen sowie die Stellung der baulichen Anlagen FlÀchen fÌr den Gemeinbedarf sowie fÌr Sport- und Spielanlagen VerkehrsflÀchen sowie VerkehrsflÀchen besonderer Zweckbestimmung, wie FußgÀngerbereiche, FlÀchen fÌr das Parken von Fahrzeugen, FlÀchen fÌr das Abstellen von FahrrÀdern sowie den Anschluss anderer FlÀchen an die VerkehrsflÀchen öffentliche und private GrÌnflÀchen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines ErschließungstrÀgers oder eines beschrÀnkten Personenkreises zu belastende FlÀchen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden BebauungsplÀne besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthÀlt rechtsverbindliche Festsetzungen fÌr die stÀdtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum FlÀchennutzungsplan in der Regel nur fÌr einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsÀtzlich aus dem FlÀchennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus stÀdtebaulichen GrÌnden u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die Ìberbaubaren und die nicht Ìberbaubaren GrundstÌcksflÀchen sowie die Stellung der baulichen Anlagen FlÀchen fÌr den Gemeinbedarf sowie fÌr Sport- und Spielanlagen VerkehrsflÀchen sowie VerkehrsflÀchen besonderer Zweckbestimmung, wie FußgÀngerbereiche, FlÀchen fÌr das Parken von Fahrzeugen, FlÀchen fÌr das Abstellen von FahrrÀdern sowie den Anschluss anderer FlÀchen an die VerkehrsflÀchen öffentliche und private GrÌnflÀchen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines ErschließungstrÀgers oder eines beschrÀnkten Personenkreises zu belastende FlÀchen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden BebauungsplÀne besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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