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Endspurt um renommierten Annalise-Wagner-Preis / Stadt Neubrandenburg

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Noch bis 1. März 2023 können Bewerbungen und Vorschläge für den 32. Annalise-Wagner-Preis und den 10. Annalise-Wagner-Jugendpreis eingereicht werden. Gesucht werden Texte aus der oder über die Region Mecklenburg-Strelitz. Die Annalise-Wagner-Stiftung freut sich sowohl auf Eigenbewerbungen von Autorinnen und Autoren als auch auf Vorschläge von Leserinnen und Lesern. Mitmachen ist ganz unkompliziert: Einfach den Text per E-Mail an stiftung.bibl@neubrandenburg.de senden oder an folgende Post-Adresse schicken: Annalise-Wagner-Stiftung, c/o Regionalbibliothek Neubrandenburg, Marktplatz 1, 17033 Neubrandenburg. Ein unveröffentlichtes Manuskript ist ebenso willkommen wie Publikationen aus den letzten drei Jahren, die in Verlagen, im Selfpublishing oder als Online-Publikationen erschienen sind. Der Text kann gern als PDF-Datei eingereicht werden. Nach der Juryarbeit werden die Publikationen bzw. Manuskripte zurückgegeben und Dateien gelöscht. Hintergrund In diesem Jahr schreibt die Annalise-Wagner-Stiftung aus der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg den mit 2.500 Euro dotierten Annalise-Wagner-Preis zum 32. Mal aus. Für junge Autorinnen und Autoren bis 27 Jahre gibt es zusätzlich eine Chance auf den 10. Annalise-Wagner-Jugendpreis. Ausgezeichnet wird je ein Text, der sich inhaltlich auf das Gebiet der historischen Region „Mecklenburg-Strelitz“ (rund um Neubrandenburg, Neustrelitz, Friedland und Mirow) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bezieht, oder der von Autorinnen und Autoren verfasst wurde, die in dieser Region leben. Dabei ist Belletristik aller Genres genauso gefragt wie wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Sachliteratur sowie Kinder- und Jugendliteratur. Der Annalise-Wagner-Preis ist ein Vermächtnis der Heimatforscherin Annalise Wagner (1903 – 1986), war 1991 der erste neue Kulturpreis, der in Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen wurde und gehört heute zu den anerkannten regionalen Literaturpreisen im Bundesland. Mehr Informationen gibt es telefonisch unter 0395/5551333, per E-Mail an stiftung.bibl@neubrandenburg.de oder online unter www.annalise-wagner-stiftung.de.
www.annalise-wagner-stiftung.de. 17.02.2023  Randspalte Kontakt Heike Birkenkampf Markt

30 Jahre Städtebauförderung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

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Eine Stadt im Wandel 1991 – 2021 Was steckt hinter dem Begriff Städtebauförderprogramm? Mit der Definition eines Sanierungsgebietes – beispielsweise in der Neubrandenburger Innenstadt – war eine Grundvoraussetzung geschaffen, um städtebauliche, soziale und funktionale Missstände zu beseitigen. Finanzielle Mittel stellen im Rahmen der Städtebauförderung Bund und Land jeweils zu einem Drittel der Stadt zur Verfügung. Mit einem weiteren Drittel aus Eigenmitteln der Stadt wird die Finanzierung komplettiert. Wieviel Geld wurde auf diese Weise in Neubrandenburg investiert? In der Vier-Tore-Stadt wurden von 1990 bis heute insgesamt rund 72,64 Millionen Euro Städtebaufördermittel investiert. Davon flossen 54,85 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln und 18,78 Millionen Euro aus den Eigenmitteln der Stadt. Hinzu kamen weitere finanzielle Investitionen von privaten Grundstückseigentümern und anderen Akteuren innerhalb der Sanierungsgebiete. Womit begann die Städtebauförderung und damit der Wandel? Das Schauspielhaus – als ältestes Haus der Neubrandenburger Innenstadt – ist das erste Projekt, das mit Hilfe dieser Förderung saniert werden konnte. Weitere Beispiele… In der Innenstadt sind mit der Konzertkirche, der Kunstsammlung und dem Franziskanerkloster sowie dem Wall mit seinen Toranlagen und Wiekhäusern weitere Gebäude aber auch Kindergärten, Spielplätze, Straßen, Wege und Plätze einer Erneuerungskur unterzogen worden. Nicht zuletzt konnten auch Wohnhäuser modernisiert und die Nachnutzung von brachgefallenen Arealen realisiert werden. Die Rathaussanierung wird mit Hilfe von Städtebaufördermitteln umgesetzt.
November auf dem Markt zu sehen sein.

Verleihung des 26. Annalise-Wagner-Preises / Stadt Neubrandenburg

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Am 23. Juni 2017 wird um 17 Uhr im Neubrandenburger Regionalmuseum der diesjährige Annalise-Wagner-Preis verliehen. Ausgezeichnet wird Valentine Gobys Roman „Kinderzimmer“, der 2017 in der Übersetzung von Claudia Steinitz im Verlag ebersbach & simon erschien. Die Laudatio für Valentine Goby hält Dr. Clarisse Cossais, Preisträgerin des Deutsch-Französischen Journalistenpreises. Bürgerinnen und Bürger sind zur Feierstunde eingeladen, der Eintritt ist frei. Um 15 Uhr wie auch 16 Uhr wird es im Museum zusätzlich eine Sonderführung für alle Gäste der Preisverleihung geben. Gobys Roman erzählt von Mila, die 1944 ins KZ Ravensbrück deportiert wird und deren Kind im „Kinderzimmer“ des Lagers stirbt. Gemeinsam mit Kameradinnen aus mehreren Ländern schafft sie es, ein verwaistes Baby als ihren Sohn auszugeben, es zu beschützen und zu retten. Aus dem bedrückenden Sujet „Kinderzimmer“ entwickelt Valentine Goby eine hoffnungsvolle Geschichte, die von Mut und Widerstand gegen Terror und Gewalt berichtet. Sie erzählt von Solidarität und Freundschaft, von Menschlichkeit und Menschenwürde unter menschenverachtenden Bedingungen. Dabei knüpft der Roman auf literarisch überzeugende, poetische Weise auch ein Netz zwischen Orten der Region und dem KZ Ravensbrück. In der Rahmenhandlung sucht die Hauptfigur als 80-jährige Zeitzeugin nach dem Punkt, an dem diese Vergangenheit und unsere Gegenwart sich berühren, wo sich die Zwanzigjährige von 1944 und junge Leute von heute treffen – und resümiert: „Man braucht Historiker, um über die Ereignisse zu berichten; Zeugen, die ihre persönliche Geschichte erzählen, und Schriftsteller, um zu erfinden, was für immer verschwunden ist: den Augenblick.“ (V. Goby) Die Annalise-Wagner-Stiftung lädt herzlich zur öffentlichen Preisverleihung ein, die Anmeldung ist ab sofort möglich per Mail stiftung.bibl@neubrandenburg.de oder Telefon 0395 / 5551333. Mehr Informationen: www.annalise-wagner-stiftung.de
16.06.2017  Randspalte © ebersbach&simon Kontakt Heike Birkenkampf Markt

Wohnen im Alter / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Generationen-Soziales/Senioren/Wohnen-im-Alter/

Zu diesem Thema gibt es keine Pauschallösung. Auch der ältere Mensch hat unterschiedliche Vorstellungen vom Leben und Wohnen. Wichtige Grundbedürfnisse nach: Selbstbestimmtheit, Selbständigkeit, Geselligkeit/Gemeinschaft/Kommunikation und Sicherheit sind differenziert ausgeprägt. Aus diesem Grund ist das Beratungsgespräch sehr wichtig. Es führt zur individuellen Lösung des Wohnungsanliegens in Verbindung mit einem entsprechenden Angebot an Betreuungs- und Serviceleistungen. In Neubrandenburg haben sich folgende Möglichkeiten entwickelt: Verbleib in der Wohnung mit entsprechender Wohnungsanpassung, bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege altenfreundliche Wohnung (1 bis 2. Geschoss oder Aufzug, Balkon u. ä.), bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege alters- und behindertengerechte Wohnung nach DIN, bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege altersgerechte Wohnanlage/ Betreutes Wohnen, Grund- und Wahlleistungen der ambulanten Betreuung und Pflege, die Wohngruppe als besondere Form Pflegeheime | stationäre Betreuung und Pflege
stellt ein Instrument zur freiwilligen Qualitätssicherung der Dienstleistung auf dem Markt

Wohnen im Alter / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Generationen-Soziales/Senioren/Wohnen-im-Alter/?La=1

Zu diesem Thema gibt es keine Pauschallösung. Auch der ältere Mensch hat unterschiedliche Vorstellungen vom Leben und Wohnen. Wichtige Grundbedürfnisse nach: Selbstbestimmtheit, Selbständigkeit, Geselligkeit/Gemeinschaft/Kommunikation und Sicherheit sind differenziert ausgeprägt. Aus diesem Grund ist das Beratungsgespräch sehr wichtig. Es führt zur individuellen Lösung des Wohnungsanliegens in Verbindung mit einem entsprechenden Angebot an Betreuungs- und Serviceleistungen. In Neubrandenburg haben sich folgende Möglichkeiten entwickelt: Verbleib in der Wohnung mit entsprechender Wohnungsanpassung, bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege altenfreundliche Wohnung (1 bis 2. Geschoss oder Aufzug, Balkon u. ä.), bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege alters- und behindertengerechte Wohnung nach DIN, bei Bedarf ambulante Betreuung und Pflege altersgerechte Wohnanlage/ Betreutes Wohnen, Grund- und Wahlleistungen der ambulanten Betreuung und Pflege, die Wohngruppe als besondere Form Pflegeheime | stationäre Betreuung und Pflege
stellt ein Instrument zur freiwilligen Qualitätssicherung der Dienstleistung auf dem Markt

Annalise-Wagner-Preis 2019 / Stadt Neubrandenburg

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für „Domjücher Schicksale: Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Domjüch bei Neustrelitz in der Zeit des Nationalsozialismus“ von Reinhard Simon aus Neustrelitz Die Dokumentation „Domjücher Schicksale: Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Domjüch bei Neustrelitz in der Zeit des Nationalsozialismus“ (Spica Verlag, 2019) von Reinhard Simon aus Neustrelitz wird mit dem 28. Annalise-Wagner-Preis ausgezeichnet. Der Annalise-Wagner-Preis der Annalise-Wagner-Stiftung aus Neubrandenburg würdigt Texte, die Besonderes beitragen zum „Gedächtnis“ der historischen Region Mecklenburg-Strelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ist mit 2.500 Euro dotiert und wird in diesem Jahr gefördert durch die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der ausgezeichnete Text gehört zu den verdienstvollen Publikationen zur regionalen Geschichte, Kultur- oder Naturgeschichte, die als Ergebnis von Bürgerforschung im Ehrenamt (Citizen Science) entstehen. Und er ist ein Beispiel für „kleine“ Texte mit großem Potential als Impulsgeber für lebendige demokratische Erinnerungskultur, aktives bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftlichen Diskurs in der Region. Reinhard Simon lebt in Neustrelitz und ist Verwaltungsangestellter im Naturschutzbereich. 2015 las er einen Artikel über die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an psychisch kranken oder behinderten Menschen aus psychiatrischen Einrichtungen in Mecklenburg. Und er erfuhr: Auch an einem historischen Ort „vor der Haustür“ spielte dieses dunkle Kapitel der Regionalgeschichte, in der „Heil- und Pflegeanstalt Domjüch“ am Domjüchsee bei Neustrelitz. Seitdem engagiert sich Reinhard Simon dafür, möglichst vielen Opfern der „Euthanasie“-Morde aus „der Domjüch“ ihren Namen zurück zu geben – und damit ein Zeichen zu setzen für die Einzigartigkeit jeder Persönlichkeit und für die Würde jedes Menschen. 2015 wurde er Mitglied im „Verein zum Erhalt der Domjüch e.V.“ und initiierte 2016 eine Erinnerungsstätte für Opfer von Zwangssterilisationen und „Euthanasie“-Morden aus der Domjüch. Er unterstützt den virtuellen Gedenk- und Informationsort www.gedenkort-t4.eu und sucht ehrenamtlich immer weiter nach Namen und biografischen Zeugnissen dieser lange vergessenen NS-Opfer. „Für mich ist es das Wichtigste“, schreibt Reinhard Simon, „die Opfer dieser menschenverachtenden Vernichtung psychisch und körperlich Kranker nicht zu vergessen und alles dafür zu tun, dass diese Verbrechen nie wiederholt werden. Dazu möchte ich auch mit diesem Buch beitragen.“ In seiner Publikation veröffentlicht er zum ersten Mal alle 62 bisher bekannten Namen der NS-Opfer aus „der Domjüch“ – und verankert sie auf diese Weise nachhaltig im Gedächtnis der Region. Am regionalen Beispiel spannt die Dokumentation seiner Spurensuche einen Bogen vom „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (14. Juli 1933) zu den „Euthanasie“-Patientenmorden in der „Aktion T4“ (1940-1941) und bis ins Jahr 1945. Der Autor entwirft ein – für die schwierige Quellenlage – erstaunlich plastisches Bild davon, „was sich in der dunklen Zeit auf der Domjüch abgespielt haben könnte“ . Dabei beschreibt er u. a. erstmals, wie das sogenannte „Erbgesundheitsgericht“ arbeitete, welches ab 1934 dem Amtsgericht Neustrelitz angegliedert war und über Zwangssterilisationen in Mecklenburg-Strelitz entschied. Berührend ist sein konsequent biografischer Ansatz: Er erzählt von den NS-Verbrechen anhand von vielen Einzelschicksalen, soweit möglich mit biografischen Lebensskizzen, aber auch anhand kleinster Lebensspuren. Die öffentliche Verleihung des 28. Annalise-Wagner-Preises findet am 28. Juni 2019 um 18 Uhr in der Regionalbibliothek Neubrandenburg statt. Die Laudatio hält Dr. rer. hum. Kathleen Haack, Arbeitsbereich Geschichte der Medizin an der Universitätsmedizin Rostock und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Geschichte der Nervenheilkunde DGGN. Die Annalise-Wagner-Stiftung lädt herzlich ein! Mehr Informationen: www.annalise-wagner-stiftung.de digitaler Stadtplan mit Adresse des Veranstaltungsortes Parkmöglichkeiten Kulturorte in Neubrandenburg Die Regionalbibliothek befindet sich im HKB, welches Bestandteil des Virtuellen Stadtrundganges ist, bei dem Sie Informationen in Form von Audiodateien direkt am Bauwerk erhalten.
Randspalte © Spica Verlag © privat Kontakt Heike Birkenkampf Markt

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.231.1&object=tx%7C2751.231.1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Straße“ Stadtgebiet West 30 “Fritz-Reuter-Straße“ Stadtgebiet West 32 “Citti-Markt

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne?La=1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Straße“ Stadtgebiet West 30 “Fritz-Reuter-Straße“ Stadtgebiet West 32 “Citti-Markt

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Straße“ Stadtgebiet West 30 “Fritz-Reuter-Straße“ Stadtgebiet West 32 “Citti-Markt

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Straße“ Stadtgebiet West 30 “Fritz-Reuter-Straße“ Stadtgebiet West 32 “Citti-Markt