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https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/deutsche-behoerde-zerlegt-gentechnik-entwurf-der-eu-kommission

Das Bundesamt für Naturschutz hat in einer vorab veröffentlichten Studie die Kriterien analysiert, nach denen eine geplante EU-Verordnung bestimmte, mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) veränderte Pflanzen vom Gentechnikrecht ausnehmen will. Sie kommt zum Ergebnis, dass diese Kriterien wissenschaftlich nicht haltbar sind und deren Anwendung zu beträchtlichen Risiken führen kann. Ihr Fazit: Damit das rechtlich verbindliche Vorsorgeprinzip der EU nicht untergraben wird, müssen NGT-Pflanzen risikobasiert reguliert werden.
Pflanzen der NGT-Kategorie 1 ohne Risikobewertung und Zulassungsverfahren auf den Markt

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