Dein Suchergebnis zum Thema: Markt

Der Ingolstädter Krippenweg

https://www.ingolstadt.de/Kultur/Veranstaltungen/Volksfeste-M%C3%A4rkte/Der-Krippenweg/

Ingolstadt ist eine Krippenstadt, sogar die Krippenstadt Bayerns. Die erste realistische Weihnachtskrippe in Ingolstadt ist für das Jahr 1594 nachgewiesen. Damals schickte der wittelsbachische Erbprinz Maximilian, der spätere große Kurfürst, ein „schons weihnachtskripl“ an seine drei jüngeren Brüder, die an der ersten Bayerischen Landesuniversität studierten. Von dieser Krippe ist leider nichts mehr erhalten, doch noch heute kann man in Ingolstadt zur Advents- und Weihnachtszeit Kostbarkeiten einer alten Tradition entdecken, die hier, wie kaum anderswo, sichtbar wird. In der jährlich neu aufgelegten Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen zu den ausgestellten Krippen, einen Stadtplan sowie die Öffnungszeiten.
Veranstaltungsservice Veranstaltungskalender Veranstaltung eintragen Volksfeste & Märkte

Der Ingolstädter Krippenweg

https://www.ingolstadt.de/krippenweg

Ingolstadt ist eine Krippenstadt, sogar die Krippenstadt Bayerns. Die erste realistische Weihnachtskrippe in Ingolstadt ist für das Jahr 1594 nachgewiesen. Damals schickte der wittelsbachische Erbprinz Maximilian, der spätere große Kurfürst, ein „schons weihnachtskripl“ an seine drei jüngeren Brüder, die an der ersten Bayerischen Landesuniversität studierten. Von dieser Krippe ist leider nichts mehr erhalten, doch noch heute kann man in Ingolstadt zur Advents- und Weihnachtszeit Kostbarkeiten einer alten Tradition entdecken, die hier, wie kaum anderswo, sichtbar wird. In der jährlich neu aufgelegten Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen zu den ausgestellten Krippen, einen Stadtplan sowie die Öffnungszeiten.
Veranstaltungsservice Veranstaltungskalender Veranstaltung eintragen Volksfeste & Märkte

Der Ingolstädter Krippenweg

https://www.ingolstadt.de/Kultur/Veranstaltungen/Volksfeste-M%C3%A4rkte/Der-Krippenweg/?La=1

Ingolstadt ist eine Krippenstadt, sogar die Krippenstadt Bayerns. Die erste realistische Weihnachtskrippe in Ingolstadt ist für das Jahr 1594 nachgewiesen. Damals schickte der wittelsbachische Erbprinz Maximilian, der spätere große Kurfürst, ein „schons weihnachtskripl“ an seine drei jüngeren Brüder, die an der ersten Bayerischen Landesuniversität studierten. Von dieser Krippe ist leider nichts mehr erhalten, doch noch heute kann man in Ingolstadt zur Advents- und Weihnachtszeit Kostbarkeiten einer alten Tradition entdecken, die hier, wie kaum anderswo, sichtbar wird. In der jährlich neu aufgelegten Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen zu den ausgestellten Krippen, einen Stadtplan sowie die Öffnungszeiten.
Veranstaltungsservice Veranstaltungskalender Veranstaltung eintragen Volksfeste & Märkte

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich – derzeit nicht möglich

https://www.ingolstadt.de/Service/Leitfaden-f%C3%BCr-Veranstalter/Messen-M%C3%A4rkte/index.php?La=1&object=tx%2C465.903.1&kat=&kuo=2&sub=0

Belehrungen nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Umgang mit Lebensmitteln Entsprechend den §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz muss jede/r, die/der erstmals eine gewerbliche Tätigkeit im Lebensmittelbreich ausübt, durch das Gesundheitsamt oder einen besonders beauftragten Arzt schriftlich und mündlich über seine/ihre Pflichten belehrt werden. Im wesentlichen geht es dabei darum, dass es bei Strafandrohung verboten ist, bei Vorliegen der in § 42 IfSG aufgelisteten Krankheiten Lebensmittel für andere in irgendeiner Form zu bearbeiten oder in den Verkehr zu bringen und dass bei Vorliegen entsprechender Krankheiten der Vorgesetzte umgehend informiert werden muss. Nach der Belehrung ist schriftlich zu erklären, dass aktuell keine Hinderungsgründe gegen eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen. Diese Erklärung ist bei Minderjährigen durch die/den jeweilige/n Sorge-/Erziehungsberechtigte/n zu unterschreiben, worauf besonders im Zusammenhang mit Schulpraktika zu achten ist. Erst danach kann die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG ausgestellt werden, welche ausschließlich dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten auszuhändigen ist.   Kosten für Sammel-Belehrung (Dauer: circa 45 Minuten) und Bescheinigung:  14 Euro pro Person . Termine für die Belehrung bitte frühzeitig vorab telefonisch unter 0841 305-1461 vereinbaren. Weitere Informationen : www.rki.de
Veranstaltungsservice Veranstaltungskalender Veranstaltung eintragen Volksfeste & Märkte