Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Recht-Ordnung/Gewerbeangelegenheiten/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.3315.1
einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt