BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_Mietrechtsanpassungsgesetz_MietAnpG.html?nn=18816
In Zukunft werden Mieter aufgrund einer neuen vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung des Vermieters bereits bei Begründung des Mietverhältnisses erfahren, ob der Vermieter sich auf eine über der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn liegende Vormiete beruft bzw. später berufen kann.
In diesen Märkten haben Vermieter aufgrund der Wohnungsknappheit eine im Vergleich