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Digitale Souveränität als Voraussetzung für ausreichenden Grundrechtsschutz | datenschutz.hessen.de

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Digitale Souveränität bedeutet, dass Verantwortliche ihre IT-Systeme so auswählen, gestalten und beherrschen können, dass sie selbst in der Lage sind, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen
gezielte Einsatz datenschutzgerechter Videokonferenzsysteme sein, die ausreichend am Markt