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Berliner Bezirksamt berechnet Tafel-Lebensmittel als Einkommen und kürzt Sozialleistungen

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Ein Berliner gibt in seinem Wohngeldantrag an, Lebensmittel von der Tafel zu beziehen – das Lichtenberger Bezirksamt rechnet ihm daraufhin knapp 3.000 Euro jährlich als Einnahmen zu seinen Ungunsten an.
Der Mann legt Widerspruch ein; der wird im Frühjahr

Gut gemeint oder tatsächlich gut?

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Am 13. Mai hat die Berliner Tafel eine Pressemitteilung verschickt, in der sie über eine Anrechnung von Tafel-Lebensmitteln als Einkommen im Bezirksamt Lichtenberg berichtet hat. Seit einigen Tagen macht die Nachricht die Runde, der Sachbearbeiter hätte es eigentlich gut gemeint: Nur über diesen Rechenweg hätte der LAIB und SEELE-Kunde überhaupt erst Wohngeld erhalten können. Ist also alles nur ein Irrtum? Nein. Die Berliner Tafel widerspricht dieser Logik. Eine Stellungnahme:  
Eine Stellungnahme: Rückblick: Ein Mann stellt im Sommer