Gleichstellungsbeauftragte / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/Gleichstellungsbeauftragte/
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz – Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg für eine tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern
Vorlesen Inhalt Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern