Dein Suchergebnis zum Thema: Mann

Schule darf Handy auch übers Wochenende einkassieren – Fall des Monats 06/2017 – Lehrer-Online

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Stört ein Schüler massiv den Unterricht, so darf die Lehrkraft ihm das Handy wegnehmen. Wenn sich der Vorfall an einem Freitag ereignet, so ist es auch erlaubt, dass sie das Handy über das Wochenende einbehält. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 K 797.15).
Die Tatsache, dass der junge Mann sein Handy über das Wochenende hinweg nicht nutzen

Schüler muss wegen Attacke auf Lehrer zum Sozialtraining – Fall des Monats 03/2017 – Lehrer-Online

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Weil er seinen Lehrer auf einer Klassenfahrt mit einem Schnürsenkel attackiert und gewürgt hatte, muss ein Schüler aus Niedersachsen nun zum Sozialtraining. Dieses Urteil des Landgerichts Hannover bestätigte der Bundesgerichtshof nun und widersprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft (Az. 34 KLs 12/14).
Danach nahm er den Mann in den Schwitzkasten.

Kein Recht auf anderes Schulbuch – Fall des Monats 03/2016 – Lehrer-Online

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Eltern haben kein Recht darauf, dass ein Schulbuch ausgetauscht wird, weil sie sich an bestimmten Formulierungen stören. Die Erziehungsfreiheit des Vaters wird dadurch nicht beeinträchtigt, findet das Verwaltungsgericht Berlin und wies seine Klage ab (Az. VG 3 K 84.15).
Vielmehr verfolge der Mann rein ideelle Interessen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Fall des Monats 11/2016 – Lehrer-Online

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Auch wenn ein Lehrer behauptet, er habe nicht gewusst, dass er unerlaubt handelte, so kann ein Dienstvergehen vorliegen. Denn er muss seine Unwissenheit glaubhaft schildern können. Das kann er aber nicht, wenn er das zweite Mal wegen eines ähnlichen Vergehens bestraft wird, beschloss das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 3d A 1203/16.O).
Außerdem habe der Mann gezeigt, dass er aus dem ersten Fehler nichts gelernt hat