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Ein französisches Gericht hat in erster Instanz die Klage einer Familie zurückgewiesen, die Glyphosat für die Behinderung ihres Sohnes verantwortlich macht. Dabei erhält dieser als anerkanntes Pestizidopfer eine Rente. Nun muss ein Berufungsgericht den Fall entscheiden, bei dem es erstmals um die Frage geht, ob Glyphosat auch Ungeborene schädigen kann.
David gegen Goliath, jetzt sind wir Millionen“, sagten Sabine Grataloup und ihre Mann

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