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Europäischer Tag der Lohngleichheit: Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer

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VorlesenIn diesem Jahr fällt der Europäische Tag der Lohngleichheit, ab dem Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen, die die gleiche Arbeit machen, nicht mehr bezahlt werden, auf den 4. November. „In Europa arbeiten Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen nach wie vor zwei Monate lang ohne Lohn, und die Fortschritte, die hier erzielt werden, gehen zu langsam voran“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und der EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Věra Jourová. „Wir haben in den letzten fünf Jahren einige Schritte in die richtige Richtung getan, aber es muss noch mehr getan werden, und es muss schneller geschehen.“
Europäischer Tag der Lohngleichheit: Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer

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EU-Bericht: Nur langsamer Anstieg von Frauen in der Forschung – EIZ Niedersachsen

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VorlesenDie Zahl der Frauen mit Berufen in der Forschung steigt in Europa nur langsam. Nach wie vor sind Frauen deutlich unterrepräsentiert, ihr Potenzial unterschätzt und zu wenig genutzt. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den die Europäische Kommission heute (Freitag) anlässlich des Weltfrauentages veröffentlicht hat.
handeln, wenn wir in naher Zukunft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern

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Kommission begrüßt Urteil des EuGH zum Pensionsalter für polnische Richter – EIZ Niedersachsen

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VorlesenDer Europäische Gerichtshof hat heute (Dienstag) festgestellt, dass bestimmte Teile des polnische Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte gegen das EU-Recht verstoßen. Die Kommission erklärte zu dem Urteil: „Dies ist ein wichtiges Urteil zur Unterstützung der Unabhängigkeit der Justiz in Polen und darüber hinaus sowie zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Der Gerichtshof stellt darin fest, dass die polnischen Rechtsvorschriften, mit denen das Gesetz über die ordentlichen Gerichte geändert wurde, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind.“ Die Kommission bekräftigte, als Hüterin der Verträge stets alles Notwendige tun zu werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen.
zwar einerseits durch die Einführung eines unterschiedlichen Ruhestandsalters für Männer

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