SÀrge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein. – Einzelwahlgrabstelle Größe der Grabstelle LÀnge 2,40 m, Breite 1,10 m Belegung 1 Sarg oder 4 – x 0,80 m UrnenwahlgrabstÀtte fÃŒr 4 Urnen Größe der GrabstÀtte 1,00 m x 1,00 m Das Nutzungsrecht – 0,90 m UrnengrÀber 0,70 m 0,50 m Nicht zugelassen sind: Grabmale aus nicht wetterbestÀndigen – GebÃŒhrenschuldner fÃŒr VerwaltungsgebÃŒhren ist, wer die Leistung der Verwaltung beantragt oder wen
SÀrge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein.
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SÀrge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein. – Einzelwahlgrabstelle Größe der Grabstelle LÀnge 2,40 m, Breite 1,10 m Belegung 1 Sarg oder 4 – x 0,80 m UrnenwahlgrabstÀtte fÃŒr 4 Urnen Größe der GrabstÀtte 1,00 m x 1,00 m Das Nutzungsrecht – 0,90 m UrnengrÀber 0,70 m 0,50 m Nicht zugelassen sind: Grabmale aus nicht wetterbestÀndigen – GebÃŒhrenschuldner fÃŒr VerwaltungsgebÃŒhren ist, wer die Leistung der Verwaltung beantragt oder wen
SÀrge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,75 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein.
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