Mölln: Detail https://www.moelln.de/buergerservice-politik/stadthaus-online/was-erledige-ich-wo/detail/wohnberechtigungsschein-beantragen-367
folgende Wohnflächengrenzen: für Alleinstehende mit einer Wohnfläche bis zu 50 m²
folgende Wohnflächengrenzen: für Alleinstehende mit einer Wohnfläche bis zu 50 m²
wilddichte Zäune, die zur Fernhaltung von Rot- und Damwild eine Mindesthöhe von 1,80 m,
An wen muss ich mich wenden?
An wen muss ich mich wenden? Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.