Mölln: Detail https://www.moelln.de/buergerservice-politik/stadthaus-online/was-erledige-ich-wo/detail/landwirtschaft-wildschaeden-jagdschaeden-282
wilddichte Zäune, die zur Fernhaltung von Rot- und Damwild eine Mindesthöhe von 1,80 m,
wilddichte Zäune, die zur Fernhaltung von Rot- und Damwild eine Mindesthöhe von 1,80 m,
folgende Wohnflächengrenzen: für Alleinstehende mit einer Wohnfläche bis zu 50 m²
An wen muss ich mich wenden?
An wen muss ich mich wenden? Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.