Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/301.3_Wiederannahme_eines_frueheren_Namens_nach_Aufloesung_der_Ehe.php
Wenn die Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung aufgelöst wurde, kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wurde oder einen Doppelnamen in der Ehe führt, seinen früheren Familiennamen wieder annehmen.
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