Beseitigung von Anlagen | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/105/105.2_Beseitigung.php
Die Beseitigung von Anlagen ist nicht genehmigungsbedürftig. Vor der Beseitigung von Anlagen ist zu überprüfen, ob ein Anzeigeverfahren im Sinne §62 Absatz 3 BauO NRW durchzuführen ist.
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