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Mitnahme von Kennzeichen (Kfz) | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Kennzeichen_mitnahme.php

Seit dem 01.10.2019 ist es möglich, bei einem Wechsel des Zulassungsbezirkes / einer Umschreibung des Fahrzeuges, das bisherige Kennzeichen, auch bei Halterwechsel, zu übernehmen. Durch die Aufhebung der in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelten Pflicht zur Umkennzeichnung eines Fahrzeuges, in einen anderen Zulassungsbezirk, ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich.
Vollmacht ( siehe „Downloads/Links“ ) mit Ausweis des Bevollmächtigten Wenn der

Umkennzeichnung ( Kfz ) | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Umkennzeichnung___Kfz__.php

Ihrem Fahrzeug wird im Fall einer Umkennzeichnung eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt. Falls Ihnen ein Nummernschild gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie den Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbehörde melden und ein neues Kennzeichen in Form einer Umkennzeichnung beantragen.
Vollmacht ( siehe „Downloads/Links“ ) mit Ausweis des Bevollmächtigten  Wenn der

Strauch- und Baumrückschnitt im Straßenverkehr | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.2303_Strauch-_und_Baumrueckschnitt.php

Wenn private Bäume oder Sträucher in den Gehweg oder in die Fahrbahn hineingewachsen sind, können diese für die Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen. Die Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes kümmern sich darum, dass die Eigentümer aufgefordert werden, die Gefährdung zu beseitigen. Private Belange (kein öffentlicher Verkehrsraum) siehe unter Infos weitere Erläuterungen.
Nähere Informationen siehe Straßenreinigungssatzung unter Download/Links.