Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/urteilsdatenbank/vertraege-reklamation/fehlende-hinweise-bei-werbung-zu-dauerhafter-haarentfernung-verstoss-gegen-unterlassungsvertrag-106744
LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22) OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23) „Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
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