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Mitmachen und gewinnen: Online-Quiz zum Internet-Stadtplan – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/44074/45570.html

Wie viele Parkplätze hat das Parkhaus Metropol? Wie viel kostet der Eintritt ins Hesse-Kabinett? Welche Postleitzahl hat Bebenhausen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet der Internet-Stadtplan der Universitätsstadt Tübingen. Was darin alles enthalten ist, lässt sich bei einem Online-Quiz herausfinden, das die städtische Fachabteilung Geoinformation entwickelt hat.
Der Link ist auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/stadtplan-quiz

Mitmachen und gewinnen: Online-Quiz zum Internet-Stadtplan – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/1620/45570.html

Wie viele Parkplätze hat das Parkhaus Metropol? Wie viel kostet der Eintritt ins Hesse-Kabinett? Welche Postleitzahl hat Bebenhausen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet der Internet-Stadtplan der Universitätsstadt Tübingen. Was darin alles enthalten ist, lässt sich bei einem Online-Quiz herausfinden, das die städtische Fachabteilung Geoinformation entwickelt hat.
Der Link ist auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/stadtplan-quiz

Streitgespräch ist ausgebucht – Veranstaltung im Livestream verfolgen – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/1620/45612.html

Das Streitgespräch mit Boris Palmer und Markus Frohnmaier in Tübingen am Freitag, 5. September 2025, ist bereits ausgebucht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass durch Stornierungen einzelne Plätze wieder verfügbar und erneut zur Buchung freigegeben werden. In diesem Fall kann man sich über das Online-Formular anmelden, das unter www.tuebingen.de/streitgespraech abrufbar ist.
Der Link ist am Veranstaltungstag unter www.tuebingen.de/streitgespraech abrufbar

Regelförderung: Verwendungsnachweis einreichen – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/42349/43042.html

Der erforderliche Verwendungsnachweis muss bei der Regelförderung bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. Wenn der Verwendungsnachweis für das Vorjahr nicht vorliegt, kann der Zuschuss für das laufende bzw. aktuelle Jahr nicht ausbezahlt werden. Die Verwaltung behält sich vor, die Verwendung der gewährten Zuschüsse zu überprüfen.
Ein Muster des Formulars können Sie über den obigen Link ansehen und herunterladen