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Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/?La=1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Neubrandenburg Telefon: 0395 555-2047 E-Mail: E-Mail Raum: 523 Interne Links

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Bundeswehr/?La=1

Partnerschaft zwischen Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ und Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Die Bundeswehr ist ein wichtiger Standortfaktor und Partner für Neubrandenburg. Diese Partnerschaft wurde mit der Unterzeichnung der Urkunde zur Kooperation Ende 2014 besiegelt und in den Folgejahren immer weiter ausgebaut und vertieft. In Neubrandenburg ist die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Sport, in der Kultur, insbesondere bei der Gedenkarbeit sowie in der Wirtschaft ein Impuls der guten Entwicklung der Stadt. Ohne die Bundeswehr hätte die Stadt Neubrandenburg 2015 und 2016 die Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme kaum bewerkstelligen können. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ gab es einen feierlichen Appell auf dem Marktplatz. Beim größten Volksfest der Stadt – dem Vier-Tore-Fest – sind die Soldatinnen und Soldaten gern gesehene Partner. Für die Gedenkstätten der Stadt, wie beispielsweise dem Lazarettfriedhof, haben die Soldatinnen und Soldaten Patenschaften übernommen. Die Übergabe eines Ortsschildes an die Bundeswehr ist inzwischen schon eine Tradition in der Vier-Tore-Stadt. Soldatinnen und Soldaten, die für einen Auslandseinsatz verabschiedet werden, haben so ein Erinnerungsstück an die Heimat übergeben bekommen. Oberbürgermeister Silvio Witt mit Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold gewürdigt Das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold hat Oberst Christian Nawrat von der Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ an Oberbürgermeister Silvio Witt im Jahr 2021 verliehen. Das Ehrenkreuz in Gold ist die höchste militärische Auszeichnung, die in der Bundesrepublik Deutschland einem Zivilisten verliehen werden kann. Geehrt wurde der Oberbürgermeister, weil er den 2014 mit der Bundeswehr abgeschlossenen Partnerschaftsvertrag „mit Leben füllt“. Er sorgt dafür, dass Bundeswehr und die Brigade in der Vier-Tore-Stadt präsent sind. In Neubrandenburg gehört die Bundeswehr zum gelebten Alltag und zum Straßenbild.
© Bundeswehr/Kraatz © Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Externe Links

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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Seniorenbildung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Generationen-Soziales/Senioren/Seniorenbildung/?La=1

Seniorenbildung Wilhelm Busch (1832 – 1908) Also lautet ein Beschluss: „Dass der Mensch was lernen muss. Nicht allein das ABC Bringt den Menschen in die Höh, Nicht allein im Schreiben, Lesen Übt sich ein vernünftig Wesen; Nicht allein in Rechnungssachen Soll der Mensch sich Mühe machen, Sondern auch der Weisheit Lehren Muss man mit Vergnügen hören.“ (aus Max und Moritz von Wilhelm Busch) „Man lernt nie aus!“ lautet ein berühmter Ausspruch. Simone de Beauvoir schreibt in ihrem Buch „Das Alter“: – Damit das Alter nicht zu einer spöttischen Parodie unserer früheren Existenz werde, müsse man auch im Alter Ziele verfolgen, die dem Leben einen Sinn verleihen: Das hingebungsvolle Tätig sein für Einzelne, für Gruppen oder für eine Sache, politische, geistige oder schöpferische Arbeit. Das Leben behalte einen Wert, solange man durch Liebe, Freundschaft, Empörung oder Mitgefühl am Leben der anderen teilnehme. Senioren in Neubrandenburg sind aktiv. So sind vielfältige Bereiche in Freizeit, Ehrenamt und Bildung für den dritten Lebensabschnitt erschlossen worden. Diese Seite informiert über Bildungsangebote, die sich speziell an die Zielgruppe “Senioren” wendet. In der Regel können alle, die sich selbst als “Seniorin” oder “Senior” in und um Neubrandenburg begreifen, diese allgemeine Bildungsangebot nutzen. Wir verstehen unter Bildung nicht nur das formale Lernen in Gruppen oder nach vorgegebenem Programm, sondern gehen davon aus, dass z. B. auch bei Freiwilligenarbeit, im Ehrenamt oder bei sonstigen Tätigkeiten Bildungsprozesse stattfinden. Deshalb verweisen wir zunächst auf allgemeine Aktivitäten für und mit Senioren. Dabei handeln wir treu der Devise: Ich für mich (biographischer Bezug) vom kontextbezogenem Lernen zu biographischem Lernen WIR für uns (Lebensphasenbezug) in altershomogener Gruppe, Reflexion über derzeitige Lebensphase WIR mit anderen (Generationsbezug) Lernen/Begegnung in altersgemischten Gruppe WIR für Andere (Erfahrungsbezug) Weitergabe von Wissen, freiwilliges Engagement
Neubrandenburg Telefon: 0395 555-2735 E-Mail: E-Mail Raum: 236 Interne Links

Seniorenbildung / Stadt Neubrandenburg

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Seniorenbildung Wilhelm Busch (1832 – 1908) Also lautet ein Beschluss: „Dass der Mensch was lernen muss. Nicht allein das ABC Bringt den Menschen in die Höh, Nicht allein im Schreiben, Lesen Übt sich ein vernünftig Wesen; Nicht allein in Rechnungssachen Soll der Mensch sich Mühe machen, Sondern auch der Weisheit Lehren Muss man mit Vergnügen hören.“ (aus Max und Moritz von Wilhelm Busch) „Man lernt nie aus!“ lautet ein berühmter Ausspruch. Simone de Beauvoir schreibt in ihrem Buch „Das Alter“: – Damit das Alter nicht zu einer spöttischen Parodie unserer früheren Existenz werde, müsse man auch im Alter Ziele verfolgen, die dem Leben einen Sinn verleihen: Das hingebungsvolle Tätig sein für Einzelne, für Gruppen oder für eine Sache, politische, geistige oder schöpferische Arbeit. Das Leben behalte einen Wert, solange man durch Liebe, Freundschaft, Empörung oder Mitgefühl am Leben der anderen teilnehme. Senioren in Neubrandenburg sind aktiv. So sind vielfältige Bereiche in Freizeit, Ehrenamt und Bildung für den dritten Lebensabschnitt erschlossen worden. Diese Seite informiert über Bildungsangebote, die sich speziell an die Zielgruppe “Senioren” wendet. In der Regel können alle, die sich selbst als “Seniorin” oder “Senior” in und um Neubrandenburg begreifen, diese allgemeine Bildungsangebot nutzen. Wir verstehen unter Bildung nicht nur das formale Lernen in Gruppen oder nach vorgegebenem Programm, sondern gehen davon aus, dass z. B. auch bei Freiwilligenarbeit, im Ehrenamt oder bei sonstigen Tätigkeiten Bildungsprozesse stattfinden. Deshalb verweisen wir zunächst auf allgemeine Aktivitäten für und mit Senioren. Dabei handeln wir treu der Devise: Ich für mich (biographischer Bezug) vom kontextbezogenem Lernen zu biographischem Lernen WIR für uns (Lebensphasenbezug) in altershomogener Gruppe, Reflexion über derzeitige Lebensphase WIR mit anderen (Generationsbezug) Lernen/Begegnung in altersgemischten Gruppe WIR für Andere (Erfahrungsbezug) Weitergabe von Wissen, freiwilliges Engagement
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Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ / Stadt Neubrandenburg

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Partnerschaft zwischen Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ und Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Die Bundeswehr ist ein wichtiger Standortfaktor und Partner für Neubrandenburg. Diese Partnerschaft wurde mit der Unterzeichnung der Urkunde zur Kooperation Ende 2014 besiegelt und in den Folgejahren immer weiter ausgebaut und vertieft. In Neubrandenburg ist die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Sport, in der Kultur, insbesondere bei der Gedenkarbeit sowie in der Wirtschaft ein Impuls der guten Entwicklung der Stadt. Ohne die Bundeswehr hätte die Stadt Neubrandenburg 2015 und 2016 die Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme kaum bewerkstelligen können. Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ gab es einen feierlichen Appell auf dem Marktplatz. Beim größten Volksfest der Stadt – dem Vier-Tore-Fest – sind die Soldatinnen und Soldaten gern gesehene Partner. Für die Gedenkstätten der Stadt, wie beispielsweise dem Lazarettfriedhof, haben die Soldatinnen und Soldaten Patenschaften übernommen. Die Übergabe eines Ortsschildes an die Bundeswehr ist inzwischen schon eine Tradition in der Vier-Tore-Stadt. Soldatinnen und Soldaten, die für einen Auslandseinsatz verabschiedet werden, haben so ein Erinnerungsstück an die Heimat übergeben bekommen. Oberbürgermeister Silvio Witt mit Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold gewürdigt Das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold hat Oberst Christian Nawrat von der Panzergrenadierbrigade 41 „Vorpommern“ an Oberbürgermeister Silvio Witt im Jahr 2021 verliehen. Das Ehrenkreuz in Gold ist die höchste militärische Auszeichnung, die in der Bundesrepublik Deutschland einem Zivilisten verliehen werden kann. Geehrt wurde der Oberbürgermeister, weil er den 2014 mit der Bundeswehr abgeschlossenen Partnerschaftsvertrag „mit Leben füllt“. Er sorgt dafür, dass Bundeswehr und die Brigade in der Vier-Tore-Stadt präsent sind. In Neubrandenburg gehört die Bundeswehr zum gelebten Alltag und zum Straßenbild.
© Bundeswehr/Kraatz © Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Externe Links

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Bildung/Schulen/Schulanmeldung/

Das Verfahren zur Anmeldung von Schulanfängern findet in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg kontaktlos über eine Online-Anwendung statt. Die Sorgeberechtigten (i. d. R. die Eltern) von schulpflichtig werdenden Kindern, haben die Möglichkeit, zwischen sechs Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Neubrandenburg zu wählen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Grundsätzen des Anmeldeverfahrens. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte den Informationen zum Anmeldeverfahren der Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Schuljahres 2025/26 (siehe Dokumente).
Dokumente InfoBlatt zum Schulanmeldeverfahren VTSNBPDF-Datei: 210 kB Externe Links

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Bildung/Schulen/Schulanmeldung/?La=1

Das Verfahren zur Anmeldung von Schulanfängern findet in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg kontaktlos über eine Online-Anwendung statt. Die Sorgeberechtigten (i. d. R. die Eltern) von schulpflichtig werdenden Kindern, haben die Möglichkeit, zwischen sechs Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Neubrandenburg zu wählen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Grundsätzen des Anmeldeverfahrens. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte den Informationen zum Anmeldeverfahren der Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Schuljahres 2025/26 (siehe Dokumente).
Dokumente InfoBlatt zum Schulanmeldeverfahren VTSNBPDF-Datei: 210 kB Externe Links

Berufsfeuerwehr Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/Berufsfeuerwehr-Neubrandenburg/?La=1

Wenn es brennt, rufen wir die Feuerwehr. Wenn der Keller vollläuft, ein Baum umgestürzt ist, bei Autounfällen, wenn ein Unglück hereinbricht und wir Hilfe brauchen, wählen wir die 112. 1866 entschlossen sich Männer des Neubrandenburger Turnvereins , eine freiwillige Feuerwehr zu gründen. Ohne sie würde es vielleicht unsere schlagkräftige Berufsfeuerwehr nicht geben. Mehr als 1000 Mal rückt sie in jedem Jahr aus, um Feuer zu löschen oder bei anderen Not- und Unglücksfällen zu helfen. Unterstützt von den freiwilligen Wehren in der Innenstadt und der Oststadt geben die Berufsfeuerwehrleute den Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburgern Sicherheit. Auch die Unternehmen der Stadt profitieren beim Brandschutz von unserer schnellen und professionellen Berufsfeuerwehr.
die öffentlichen Feuerwehren der Stadt NeubrandenburgPDF-Datei: 173 kB Interne Links