BebauungsplÀne / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne?La=1
Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthÀlt rechtsverbindliche Festsetzungen fÌr die stÀdtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum FlÀchennutzungsplan in der Regel nur fÌr einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsÀtzlich aus dem FlÀchennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus stÀdtebaulichen GrÌnden u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die Ìberbaubaren und die nicht Ìberbaubaren GrundstÌcksflÀchen sowie die Stellung der baulichen Anlagen FlÀchen fÌr den Gemeinbedarf sowie fÌr Sport- und Spielanlagen VerkehrsflÀchen sowie VerkehrsflÀchen besonderer Zweckbestimmung, wie FußgÀngerbereiche, FlÀchen fÌr das Parken von Fahrzeugen, FlÀchen fÌr das Abstellen von FahrrÀdern sowie den Anschluss anderer FlÀchen an die VerkehrsflÀchen öffentliche und private GrÌnflÀchen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines ErschließungstrÀgers oder eines beschrÀnkten Personenkreises zu belastende FlÀchen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden BebauungsplÀne besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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