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Schulbauoffensive in Neubrandenburg: Einleitung des Vergabeverfahrens über Planungs- und Bauleistungen für das Neubauprojekt Grundschule West / Verlagerung des Schulhofes steht bevor / Stadt Neubrandenburg

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Die Planungen für den dringend benötigten Neubau der Grundschule West in Neubrandenburg nehmen Fahrt auf. Zur Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg am 24. Juni 2025 bringt die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage gemäß der Vergabeordnung der Stadt ein, mit der die Entscheidung über die Beschaffungsvariante für den Neubau getroffen werden soll. Oberbürgermeister Silvio Witt: „Die Vorlage ist ein zentraler Schritt, um die weiteren Planungen und den Bau beauftragen zu können. Die Entscheidung des Betriebsausschusses kann den Weg für einen zügigen Neubau der Grundschule West ebnen.“ Schon im Sommer wären dann erste sichtbare Zeichen dieses zukunftsweisenden Projekts erkennbar: Das Grundstück der bestehenden Schule muss eingezäunt werden. Sodann beginnen die Arbeiten zur Verlagerung des Schulhofes. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Neubau der Grundschule, der nun südlich des bestehenden Schulgebäudes vorgesehen ist. Neubau südlich des bestehenden Schulgebäudes Das neue Schulgebäude wird südlich des bestehenden Schulgebäudes, auf dem aktuellen Grundstück der Grundschule West, errichtet. Dieser Entscheidung gingen Verhandlungen mit der Hochschule Neubrandenburg zuvor, um die seitens der Stadt favorisierte Fläche für den Neubau – im Norden des bestehenden Schulgebäudes gelegen – zu erwerben. Die Hochschule lehnte im Oktober 2024 einen Grundstücksverkauf an die Stadt ab, somit musste eine andere Bauvariante vorangebracht werden. Daher fanden im Oktober 2024 Probebohrungen zur Baugrunduntersuchung auf dem bestehenden Schulgelände statt, es wurde ein Plan-Vorentwurf zum Baukörper und zu Abstandsflächen auf dem Grundstück der Schule erstellt. Parallel erfolgte die Überarbeitung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und des Beschaffungsvariantenvergleiches. Eine Rasteruntersuchung des Baugrunds wurde gemäß dem Vorentwurf in den Osterferien 2025 durchgeführt. Mit dem Vorliegen aller notwendigen Ergebnisse und in Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule West kann der Neubau nun geplant und umgesetzt werden. Die Stadt wird die Öffentlichkeit fortlaufend über den Fortschritt der Planungen und Bauarbeiten auf www.neubrandenburg.de/bauprojekte informieren.
Unterrichtsräume und Flure, Fensterreparaturen 21.05.2025  Randspalte Interne Links

Denkmalschutz / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Denkmalschutz/?La=1

Denkmale in Form von Kirchen, Bürgerhäusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prägen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und überliefern Wissen über lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze überwacht. So bleibt das uns nur kurz überantwortete Erbe auch für die zukünftigen Generationen erhalten. Denkmale sind bedeutend für die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus künstlerischen wissenschaftlichen geschichtlichen volkskundlichen städtebaulichen Gründen unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V). Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde geführt. Während die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss für die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Merkblatt fÃŒr die Inanspruchnahme der SteuervergÃŒnstigungenPDF-Datei: 80 kB Interne Links

Unternehmen des Jahres 2025 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Unternehmen-des-Jahres/

Würdigung eines Unternehmens Unternehmen sind wichtige gesellschaftliche Akteure, welche die soziale Entwicklung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg positiv mitgestalten. Aus diesem Grund würdigt der Stadtpräsident jährlich ein Unternehmen als ein nach innen und außen sozial engagiertes Unternehmen. Das Gewinnerunternehmen wird offiziell ausgezeichnet und erhält einen Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt. Zusätzlich besteht für das ausgezeichnete Unternehmen die Möglichkeit der kostenfreien Teilnahme am beliebten HeimkehrerTag zwischen Weihnachten und Silvester im Haus der Kultur und Bildung in Neubrandenburg im Folgejahr. Bis zum 30. September 2025 können sich in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ansässige Unternehmen für die Auszeichnung „Unternehmen des Jahres 2025“ bewerben. Den Online-Bewerbungsbogen finden Sie hier.
0395 555-2288 Fax: 0395 555-2962 E-Mail: E-Mail Raum: 539 Interne Links

Unternehmen des Jahres 2025 / Stadt Neubrandenburg

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Würdigung eines Unternehmens Unternehmen sind wichtige gesellschaftliche Akteure, welche die soziale Entwicklung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg positiv mitgestalten. Aus diesem Grund würdigt der Stadtpräsident jährlich ein Unternehmen als ein nach innen und außen sozial engagiertes Unternehmen. Das Gewinnerunternehmen wird offiziell ausgezeichnet und erhält einen Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt. Zusätzlich besteht für das ausgezeichnete Unternehmen die Möglichkeit der kostenfreien Teilnahme am beliebten HeimkehrerTag zwischen Weihnachten und Silvester im Haus der Kultur und Bildung in Neubrandenburg im Folgejahr. Bis zum 30. September 2025 können sich in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ansässige Unternehmen für die Auszeichnung „Unternehmen des Jahres 2025“ bewerben. Den Online-Bewerbungsbogen finden Sie hier.
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Schulbauoffensive in Neubrandenburg: Bauarbeiten für die Erweiterung der Regionalen Schule Ost »Am Lindetal« beginnen / Stadt Neubrandenburg

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Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg setzt seine Bemühungen im Bereich Schulbau und -sanierung konsequent fort: An der Regionalen Schule Ost „Am Lindetal“ entsteht ein neuer, zweigeschossiger Erweiterungsbau in modularer Bauweise. Die Maßnahme ist Teil des umfassenden Engagements der Stadt, moderne und bedarfsgerechte Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Oberbürgermeister Silvio Witt: „Mit diesem Neubau reagieren wir auf den dringend erforderlichen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für den Schulunterricht. Rund 300 Schülerinnen und Schüler profitieren künftig von modernen Räumen und einer optimalen Lernumgebung“. Über das Bauvorhaben Der Erweiterungsbau wird zehn Unterrichtsräume, zwei kombinierte Fachunterrichtsräume sowie Sozial- und Nebenräume umfassen. Auch die Außenanlagen werden neugestaltet, die Barrierefreiheit ist vollständig gewährleistet. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund sechs Millionen Euro, wobei Fördermittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über den §10a FAG bewilligt wurden. Die Gründungsarbeiten für die neue Modulanlage sollen bis Ende Juni abgeschlossen sein. Die Lieferung und Montage der Container ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2026 geplant. Entlastung bestehender Strukturen Durch den neuen Bau entfallen künftig externe Anmietungen in der Kopernikusstraße sowie eine temporäre Containerlösung mit vier Unterrichtsräumen auf dem Lehrerparkplatz der Schule. Dies schafft nicht nur langfristige Planungssicherheit, sondern entlastet auch die bestehenden Schulstrukturen erheblich. Vier-Tore-Stadt investiert in die Zukunft Mit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus setzt die Stadt ein weiteres starkes Zeichen für die Bildung ihrer jüngsten Bürgerinnen und Bürger und unterstreicht ihre Rolle als zukunftsorientierter Schulträger. Basis hierfür ist der „Grundsatzbeschluss zur Entwicklung der Schulstandorte“ (STV 27/27/2022) der Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg. Die Stadt wird die Öffentlichkeit fortlaufend über den Fortschritt der Planungen und Bauarbeiten auf www.neubrandenburg.de/bauprojekte informieren
OGPDF-Datei: 365 kB 2025-05-21 Regionale Schule Ost_LageplanPDF-Datei: 2.5 MB Interne Links

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Neubrandenburg Telefon: 0395 555-2047 E-Mail: E-Mail Raum: 523 Interne Links

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/?La=1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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