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Bürgerbeauftragte der Vier-Tore-Stadt / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/B%C3%BCrgerbeauftragte/

Die Bürgerbeauftragte bündelt alle Anliegen, Anregungen, Bitten und Beschwerden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch, per Mail oder in schriftlicher Form an den Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung wenden. Gezielt werden diese an den jeweils zuständigen Bereich (in manchen Fällen sind auch mehrere Bereiche angesprochen) weitergeleitet. So wird sichergestellt, dass die Petenten die Antworten der Verwaltung aus einer Hand, aber immer auf der Grundlage der Fachkenntnis des zuständigen Bereiches bekommen. Nicht tätig werden kann die Bürgerbeauftragte bei der Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten. Dies sind alle Angelegenheiten zwischen Bürgern untereinander, zwischen Bürgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im Verhältnis von Mieter und Vermieter.
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Bürgerbeauftragte der Vier-Tore-Stadt / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/B%C3%BCrgerbeauftragte/?La=1

Die Bürgerbeauftragte bündelt alle Anliegen, Anregungen, Bitten und Beschwerden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch, per Mail oder in schriftlicher Form an den Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung wenden. Gezielt werden diese an den jeweils zuständigen Bereich (in manchen Fällen sind auch mehrere Bereiche angesprochen) weitergeleitet. So wird sichergestellt, dass die Petenten die Antworten der Verwaltung aus einer Hand, aber immer auf der Grundlage der Fachkenntnis des zuständigen Bereiches bekommen. Nicht tätig werden kann die Bürgerbeauftragte bei der Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten. Dies sind alle Angelegenheiten zwischen Bürgern untereinander, zwischen Bürgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im Verhältnis von Mieter und Vermieter.
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche „Broda Neukrug“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/%C3%96ffentliche-Auslegung/16-%C3%84nderung-des-Fl%C3%A4chennutzungsplanes-Teilfl%C3%A4che-Broda-Neukrug-im-Rahmen-der-fr%C3%BChzeitigen-%C3%96ffentlichkeitsbeteiligung.php?object=tx%2C2751.761.1&ModID=7&FID=3330.6602.1&NavID=2751.265&La=1&startkat=2751.284

Lageplan: Planungsziel: Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Gebietes für die Funktionen Gewerbe, Forschung/Technologie und Wohnen. Durch weitgehende Umnutzung von gewerblich genutzten Flächen, Brachflächen und Teilflächen der angrenzenden Kleingartenanlage Broda sowie durch Sicherung der Erschließung soll die Entwicklung eines attraktiven Baustandortes ermöglicht werden. Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit: vom 30.06.2025 – 18.07.2025 zu den Dienststunden: Montag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen auch während der Dienststunden unter: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung, 5. Etage eingesehen werden. Auskünfte erteilt: Herr Kühnel – Zimmer 561 Herr Milbrandt – Zimmer 523 Unterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt: Hinweis: Für die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können in der Stadtverwaltung eingesehen werden. Während dieser Auslegung können Stellungnahmen gesendet werden an: stadtplanung@neubrandenburg.de und bei Bedarf an: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung Friedrich-Engels-Ring 53 17033 Neubrandenburg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Wichtige Hinweise zum Download der Unterlagen Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren durch Einarbeitung von Stellungnahmen, neue Erkenntnisse und Planungserfordernisse ändern. Die Unterlagen dienen lediglich der persönlichen Information. Die Änderung, Ergänzung oder Verkürzung sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung der Unterlagen sind untersagt. Vervielfältigungen sowie alle Arten von Weiterverbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung sind nicht erlaubt. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung der Pläne bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg keine Gewährleistung.
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OB-Wahl / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Wahlen/OB-Wahl/

Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters 1 Die Amtszeit einer Oberbürgermeisterin/eines Oberbürgermeisters in hauptamtlich verwalteten Gemeinden beträgt gemäß § 37 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird in der jeweiligen Hauptsatzung bestimmt und beträgt für die Stadt Neubrandenburg (§ 9 Abs. 1) sieben Jahre. Gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Wahl ist das Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V). Nach § 3 Abs. 3 LKWG M-V erfolgt die Wahl hauptamtlicher Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Ablauf deren Amtszeit. Der Tag der Wahl wird durch die Gemeindevertretung festgelegt. Mit der Festlegung des Wahltages wird gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Diese findet zwei Wochen später statt; die Gemeindevertretung kann diesen Termin aber durch Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben. Wählbar zur hauptamtlichen Oberbürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Oberbürgermeister ist, wer am Tag der Wahl nicht nach § 6 Absatz 2 von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Alle Personen, die sich bewerben und am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, haben schriftlich zu erklären, ob sie eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratische Republik ausgeübt haben. Es steht ihnen frei, eine Begründung dazu abzugeben (§ 66 Abs. 1 LKWG M-V). Wählbar zur hauptamtlichen Oberbürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Oberbürgermeister oder zur Landrätin oder zum Landrat ist nur, wer am Tag der Wahl die Voraussetzungen zur Ernennung zur Beamtin auf Zeit oder zum Beamten auf Zeit erfüllt. Abweichend von § 6 Absatz 1 ist der Wohnsitz im Wahlgebiet keine Voraussetzung der Wählbarkeit (§ 66 Abs.2 LKWG M-V). Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird im Wahlgebiet von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleitung zu ziehende Los. (§ 67 Abs. 2 LKWG M-V) 1 Lt. § 38 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V dürfen hauptamtliche Bürgermeister großer kreisangehöriger Städte die Bezeichnung Oberbürgermeister führen.
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Bürgerbeauftragte der Vier-Tore-Stadt / Stadt Neubrandenburg

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Die Bürgerbeauftragte bündelt alle Anliegen, Anregungen, Bitten und Beschwerden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch, per Mail oder in schriftlicher Form an den Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung wenden. Gezielt werden diese an den jeweils zuständigen Bereich (in manchen Fällen sind auch mehrere Bereiche angesprochen) weitergeleitet. So wird sichergestellt, dass die Petenten die Antworten der Verwaltung aus einer Hand, aber immer auf der Grundlage der Fachkenntnis des zuständigen Bereiches bekommen. Nicht tätig werden kann die Bürgerbeauftragte bei der Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten. Dies sind alle Angelegenheiten zwischen Bürgern untereinander, zwischen Bürgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im Verhältnis von Mieter und Vermieter.
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Stadtgeschichte / Stadt Neubrandenburg

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um 1240 Wurzeln der Stadt – Mönche errichten ein Kloster am Tollensesee. 4. Jan. 1248 Offizielles Datum der Stadtgründung – Johann I., Markgraf von Brandenburg beauftragt seinen Ritter Herbord von Raven, mit dem Aufbau der Stadt Neubrandenburg zu beginnen. 1292 Neubrandenburg kommt durch Heirat in den Besitz der Fürsten von Mecklenburg. Nach 1300 Beginn der Errichtung von steinernen Wehranlagen mit Stadtmauer, Toren, Türmen und Wiekhäusern. 1627 Der Dreißigjährige Krieg erreicht Neubrandenburg. Nach Belagerung und Eroberung der Stadt richten Kaiserliche Truppen 1631 ein grausames Blutbad unter der Bevölkerung an. 1676 Bei einem der größten Stadtbrände werden nur wenige Häuser verschont. 1856-63 Fritz Reuter verlebt in Neubrandenburg seine schaffensreichsten Jahre. 1864 Neubrandenburg erhält einen Bahnanschluss. um 1890 Die Stadt am malerischen Tollensesee entwickelt sich zum beliebten Erholungs- und Ausflugsort. 1900 In Neubrandenburg leben rund 10.500 Einwohner. 29./30. April 1945 Durch gegenseitigen massiven Beschuss der abrückenden Wehrmacht und Einheiten der Roten Armee und eine spätere Brandlegung seitens der Roten Armee werden über 80% der Altstadt zerstört. 1952 Neubrandenburg wird Hauptstadt des gleichnamigen Bezirkes der DDR. 1958 Die Stadt hat 30.449 Einwohner. Die Enttrümmerung der Innenstadt ist abgeschlossen. Das neue Wohngebiet Südstadt entsteht. 1965 Am Marktplatz wird das Haus für Kultur und Bildung eröffnet, das dazugehörige Hochhaus ist als „Kulturfinger“ bis heute ein Wahrzeichen der Stadt. 1970-85 Auf den Hügeln um die Stadt herum entstehen weitere neue Wohngebiete. 1990 Die Neubrandenburger Bevölkerungszahl erreicht mit über 90.000 ihren historischen Höchststand. 1991 Die Hochschule Neubrandenburg wird gegründet. 1998 Die Stadt begeht feierlich ihren 750. Geburtstag. 2001 Nach langjährigem Wiederaufbau wird am 13. Juli die zerstörte Marienkirche als Konzertkirche wiedereröffnet. 2011 Neubrandenburg ist Gastgeber für den Deutschen Schützentag und den Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ und wird Kreisstadt der Mecklenburgischen Seenplatte. 2016 Die Stadt feiert 150 Jahre Feuerwehr in Neubrandenburg. 2017 Gründung einer Bürgerstiftung 2017 Einweihung der neuen Orgel in der Konzertkirche 2018 Abschluss der Sanierung der Bahnsteige des Neubrandenburger Bahnhofs und Übergabe des Fußgängertunnels zum Vogelviertel 2019 Fertigstellung des ersten großen Abschnittes der Ortsumgehungsstraße 2023 Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg feiert in diesem Jahr ihren 775. Geburtstag – und dies mit einem Veranstaltungskalender, der das ganze Jahr hindurch einlädt, bei den Feierlichkeiten mit dabei zu sein. Statt die Feierlichkeiten an einem zentralen Datum zu begehen, wird das ganze Jahr hinweg gefeiert. Den Auftakt machte der Bürgerempfang am 4. Januar. Unmittelbarer Anlass dafür war das offizielle Datum der Stadtgründung: Denn am 4. Januar 1248 beauftragte Johann I., Markgraf von Brandenburg seinen Ritter Herbord von Raven mit dem Aufbau der Stadt Neubrandenburg zu beginnen.
E-Mail: E-Mail Dokumente Stadtgeschichte in ZahlenPDF-Datei: 132 kB Interne Links

Das Fünfte Stadttor – Kommunale Wärmeplanung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Klimaschutz/W%C3%A4rmeplanung/

Die zurzeit auf fossilen Energieträgern ruhende Wärmeerzeugung der kommunalen Fernwärme in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ist unter Berücksichtigung des 1,5°-Zieles des Pariser Klimaabkommens mittel- und langfristig in dieser Form nicht zukunftsfähig und muss schrittweise auf nachhaltige, erneuerbare und klimafreundliche Ressourcen umgestellt werden. Die Frage, wie wir in Zukunft unsere Gebäude der Stadt ohne den Einsatz fossiler Energien effizient und kostengünstig beheizen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe mit Prozesswärme versor­gen, kann nur durch einen integrierten Wärmeplan beantwortet werden. Hierbei bilden das vorhandene Fernwärmenetz sowie gezielte Erweiterungen oder Anpassungen im Netzsystem die Grundlage. Ein gesamtstädtischer Wärmeplan eröffnet somit die Chance, eine grundsätzliche Energiewende in großem Maßstab für Neubrandenburg einzuleiten und zu organisieren. Unter Einbeziehung essentiell wichtigen städtischen Akteuren und Entscheidungsträger – bestehend aus der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (neu.sw), der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES), der Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (Neuwoba), dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer – Verein Neubrandenburg e. V. sowie den Ausschussvorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses und Umweltausschusses – soll federführend durch die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ein Fahrplan für eine klimafreundliche und wirtschaftliche Energie- und Wärmeversorgung erstellt werden. Das Vorgehen in der Vier-Tore-Stadt Im ersten Schritt wird die Ausgangssituation in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erfasst. Dazu werden Kennzahlen zu Wärmeverbrauch und Gebäudeeffizienz für das gesamte Stadtgebiet erhoben. Im nächsten Schritt sollen zahlreiche Potenzialanalysen – mitunter Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen, Wärmespeicher – aufzeigen, wie die Anpassung der Netzstruktur und Umstellung des bestehenden Netzes fossilfrei aber auch wirtschaftlich für jedes Gebäude dieser Stadt gelingen kann. Von zentralem Interesse ist dabei, welche Formen erneuerbarer Energien für die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg genutzt werden können, welche Flächen dafür benötigt werden, wie Wohn- und Gewerbegebäude zukünftig klimaneutral versorgt werden und wie die Wärmeversorgung in den Gebieten gestaltet wird, die nicht an das zentrale städtische Fernwärmenetz angeschlossen sind. Spätestens bis zum Ende des Jahres 2024 soll ein sogenannter Transformationsplan vorliegen, der detailliert aufzeigt, wie die Umrüstung zu nachhaltigen aber trotzdem wirtschaftlichen Energieträgern sukzessive gelingen kann. Neubrandenburg erhält 400.000,00 Euro Fördermittel vom Bund Zur Finanzierung dieser Machbarkeitsstudien hat die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg als eine der ersten Städte Deutschlands einen Förderbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten, um einen Transformationsplan für die kommunale Wärmeplanung der Stadt zu erstellen. Diese Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt die Umstellung bestehender Wärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sie umfasst Fördermittel in Höhe von 400.000,00 Euro. Das Budget wird um 400.000,00 Euro Eigenmittel ergänzt, so dass für diese Phase insgesamt 800.000,00 Euro zur Verfügung stehen.
Neubrandenburg Telefon: 0395 555-2590 E-Mail: E-Mail Raum: 536 Interne Links

Orgel in der Konzertkirche Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Sport-Kultur/Kultur/Konzertkirche/Orgel/?La=1

Liebe Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger, liebe Gäste und Freunde unserer Stadt, es war für mich ein besonderer Tag, als ich im Juli 2001 das Eröffnungskonzert der Konzertkirche Neubrandenburg miterleben durfte. Für unsere Stadt, die immer auf dem Weg ist, das verbliebene Historische mit dem Heute zu verbinden, war dieser Tag ungleich bedeutsamer. Fast perfekt war diese Eröffnung. Einzig die Orgel fehlte. Wohl viele Neubrandenburger hofften, dass diese offene Stelle im neuen Konzertsaal alsbald klangvoll gefüllt werden würde. An Engagement dafür mangelte es nicht — doch es war eine Mammutaufgabe. Die Konzertkirche wurde in den kommenden Jahren zu dem Klangkörper Norddeutschlands, und wir alle hatten uns daran gewöhnt, dass der Traum von der Orgel noch eine Weile geträumt werden musste. Nur Günther Weber nicht. Er, der Unternehmer, der an unsere Stadt und deren Menschen glaubt und hier Maschinen für den Weltmarkt produziert, hörte fortwährend, was diesem Konzerthaus schmerzlich fehlte. Im 770. Gründungsjahr und zu seinem 70. Geburtstag schenkt Günther Weber der Stadt Neubrandenburg nun diese Orgel — mit 70 Registern. Und wie so oft in seinem Leben, hat Günther Weber für dieses Projekt auf Perfektion und Kooperation gesetzt. Mit den Orgelbau-Unternehmen Klais Bonn und Schuke Berlin, den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern, der Neubrandenburger Philharmonie und der Organistin Iveta Apkalna standen und stehen erstklassige Akteure bei diesem Vorhaben Seite an Seite. Dass ich 16 Jahre nach dem Eröffnungskonzert hier nun die Einweihung der Orgel erleben darf, ist für mich die Erfüllung eines Traumes. Für uns alle. Ich weiß, wie stolz und dankbar unsere Stadt in diesem Moment ist. Ein herzlicher Dank an alle, die so engagiert an diesem Projekt gearbeitet haben. Ganz besonders an Dich, lieber Günther Weber. Silvio Witt Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg
53 17033 Neubrandenburg Telefon: 0395 555-2672 E-Mail: E-Mail Interne Links

Konzertkirche / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Sport-Kultur/Kultur/Konzertkirche/

Kent Nagano, Montserrat Caballé und Chris de Burgh, die NDR Bigband oder die Berliner Philharmoniker, die großen Stars der Musik standen in der Konzertkirche nicht einfach nur auf der Bühne. Sie kamen danach fast alle regelrecht ins Schwärmen. Denn Akustik und Ambiente der Konzertkirche sind einzigartig. Ein moderner Konzertsaal aus Stahl, Beton und Glas, hineingebaut in ehrwürdige, jahrhundertealte Backsteinmauern. Diese Kombination entworfen vom finnischen Architekten Pekka Salminen macht einen Abend hier unvergesslich. Schon kurz nach der Stadtgründung 1248 begannen die Neubrandenburger einst mit dem Bau der Marienkirche. Bis heute ist sie eines der bedeutendsten Baudenkmäler des Nordens und Teil der Europäischen Route der Backsteingotik. Zu einem Besuch in Neubrandenburg gehört der Blick vom fast 90 Meter hohen Kirchturm über die Stadt und die Umgebung unbedingt dazu. Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie im digitalen Stadtplan das Piktogramm oder die Videoimpressionen an. Die Konzertkirche ist Bestandteil des Virtuellen Stadtrundganges, bei dem Sie Informationen in Form von Audiodateien direkt am Bauwerk erhalten. Virtueller Stadtrundgang
17033 Neubrandenburg Telefon: 0395 5595-0 E-Mail: E-Mail Interne Links

Konzertkirche / Stadt Neubrandenburg

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Kent Nagano, Montserrat Caballé und Chris de Burgh, die NDR Bigband oder die Berliner Philharmoniker, die großen Stars der Musik standen in der Konzertkirche nicht einfach nur auf der Bühne. Sie kamen danach fast alle regelrecht ins Schwärmen. Denn Akustik und Ambiente der Konzertkirche sind einzigartig. Ein moderner Konzertsaal aus Stahl, Beton und Glas, hineingebaut in ehrwürdige, jahrhundertealte Backsteinmauern. Diese Kombination entworfen vom finnischen Architekten Pekka Salminen macht einen Abend hier unvergesslich. Schon kurz nach der Stadtgründung 1248 begannen die Neubrandenburger einst mit dem Bau der Marienkirche. Bis heute ist sie eines der bedeutendsten Baudenkmäler des Nordens und Teil der Europäischen Route der Backsteingotik. Zu einem Besuch in Neubrandenburg gehört der Blick vom fast 90 Meter hohen Kirchturm über die Stadt und die Umgebung unbedingt dazu. Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie im digitalen Stadtplan das Piktogramm oder die Videoimpressionen an. Die Konzertkirche ist Bestandteil des Virtuellen Stadtrundganges, bei dem Sie Informationen in Form von Audiodateien direkt am Bauwerk erhalten. Virtueller Stadtrundgang
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