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OB-Wahl / Stadt Neubrandenburg

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Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters 1 Die Amtszeit einer Oberbürgermeisterin/eines Oberbürgermeisters in hauptamtlich verwalteten Gemeinden beträgt gemäß § 37 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird in der jeweiligen Hauptsatzung bestimmt und beträgt für die Stadt Neubrandenburg (§ 9 Abs. 1) sieben Jahre. Gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Wahl ist das Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V). Nach § 3 Abs. 3 LKWG M-V erfolgt die Wahl hauptamtlicher Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Ablauf deren Amtszeit. Der Tag der Wahl wird durch die Gemeindevertretung festgelegt. Mit der Festlegung des Wahltages wird gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Diese findet zwei Wochen später statt; die Gemeindevertretung kann diesen Termin aber durch Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben. Wählbar zur hauptamtlichen Oberbürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Oberbürgermeister ist, wer am Tag der Wahl nicht nach § 6 Absatz 2 von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Alle Personen, die sich bewerben und am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, haben schriftlich zu erklären, ob sie eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratische Republik ausgeübt haben. Es steht ihnen frei, eine Begründung dazu abzugeben (§ 66 Abs. 1 LKWG M-V). Wählbar zur hauptamtlichen Oberbürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Oberbürgermeister oder zur Landrätin oder zum Landrat ist nur, wer am Tag der Wahl die Voraussetzungen zur Ernennung zur Beamtin auf Zeit oder zum Beamten auf Zeit erfüllt. Abweichend von § 6 Absatz 1 ist der Wohnsitz im Wahlgebiet keine Voraussetzung der Wählbarkeit (§ 66 Abs.2 LKWG M-V). Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird im Wahlgebiet von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleitung zu ziehende Los. (§ 67 Abs. 2 LKWG M-V) 1 Lt. § 38 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V dürfen hauptamtliche Bürgermeister großer kreisangehöriger Städte die Bezeichnung Oberbürgermeister führen.
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Digitalwoche 2023 in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

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Unser Alltag und Berufsleben verändern sich durch die Digitalisierung sehr stark. Wir benutzen das Internet, um uns zu informieren, einzukaufen, zu lernen, mit anderen zu sprechen, ärztlichen Rat zu bekommen oder Dienstleistungen von Behörden zu erhalten. Jeder soll lernen, sicher und selbstbewusst in der digitalen Welt unterwegs zu sein. Deshalb hat die Initiative „Digital für alle“ den bundesweiten Digitaltag ins Leben gerufen. An diesem Tag rufen über 2.000 Aktivitäten dazu auf, digitale Teilhabe und Kompetenzen zu stärken, digitales Engagement zu fördern und Digitalisierung überall für alle Menschen erlebbar zu machen. Die zentrale Plattform digitaltag.eu stellt sämtliche Angebote in einer Aktionslandkarte dar. In der Digitalwoche vom 12. bis 16. Juni 2023 übernimmt die Stadtverwaltung Neubrandenburg die Schirmherrschaft für die in der Vier-Tore-Stadt geplanten Aktivitäten rund um das digitale Miteinander. Die Veranstaltungen werden gemeinsam mit vielen Partnern aus der Region durchgeführt: Digitales Innovationszentrum Neubrandenburg (DIZ) Hochschule Neubrandenburg IHK Neubrandenburg Wirtschaftsförderung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte RWI Regionale Wirtschaftsinitiative Ost Mecklenburg-Vorpommern e.V. Welcome Center MSE Netzwerk Stadtteilarbeit Neubrandenburg Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Neubrandenburg Regionalbibliothek Neubrandenburg IKT-Ost AöR neu.sw Netzwerk 60+ Seniorenbeirat Neubrandenburg Smart City Projekt P26 – meer.zukunft.seen – der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald
0395 555-292338 E-Mail: E-Mail E-Mail: E-Mail Raum: 535 Externe Links

Leseheldinnen und -helden gesucht! / Stadt Neubrandenburg

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Bewerbungen für den Deutschen Lesepreis 2017 bis 31. Juli möglich Auszeichnungen für Leseförderprojekte in vier Kategorien / Preisgeld in Höhe von 19.500 Euro Frankfurt / Mainz, 22. Juni 2017. Bis zum 31. Juli läuft die Bewerbungsphase für den Deutschen Lesepreis 2017. Alle Personen und Einrichtungen, die sich für die Leseförderung stark machen, sind eingeladen, ihre Projekte unter www.deutscher-lesepreis.de einzureichen. Der Deutsche Lesepreis ist mit insgesamt 19.500 Euro dotiert. Die Initiatoren Stiftung Lesen und Commerzbank-Stiftung vergeben die Auszeichnung mit Unterstützung des FRÖBEL e. V., der PwC-Stiftung Jugend – Bildung – Kultur und der Arnulf Betzold GmbH in vier Kategorien: „Ideen für morgen” Der Sonderpreis der Commerzbank-Stiftung steht für kreative und innovative Formate. Gesucht werden Leseförderprojekte, die das menschliche Miteinander bereichern und zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen – zum Beispiel in den Bereichen Migration und Integration, Digitalisierung oder im Zusammenhang mit dem oft zitierten demografischen Wandel. Digitalisierung in der Leseförderung kann dabei ein Projektelement, aber auch Leitthema sein. Bewerben können sich Einzelpersonen und Institutionen, die eigene Ideen entwickelt, diese jedoch noch nicht umgesetzt haben. Preisgeld: 6.000 Euro. „Herausragendes individuelles Engagement in der Leseförderung“ Gestiftet von der PwC-Stiftung Jugend – Bildung – Kultur, werden in dieser Kategorie Personen ausgezeichnet, die sich in außergewöhnlicher Weise für die Leseförderung verdient machen: sei es als ehrenamtlich Engagierte oder als Ideengeber und -umsetzer, um die Lesefreude und -kompetenz bei Kinder und Jugendlichen unterschiedlicher Altersstufen zu unterstützen. Preisgeld: 4.500 Euro (Staffelung: 1. Preis 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro). „Herausragendes kommunales Engagement“ Gestiftet vom FRÖBEL e. V., zeichnet diese Preiskategorie Organisationen wie Kitas, Bibliotheken, Vereine, Unternehmen, Universitäten und kommunale Träger aus, die sich für die lokale Leseförderung verdient machen. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die in Kooperation zwischen unterschiedlichen Institutionen erdacht und realisiert wurden. Preisgeld: 4.500 Euro (Staffelung: 1. Preis 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro). „Herausragende Leseförderung an Schulen“ Gestiftet von der Arnulf Betzold GmbH, wird in dieser Kategorie schulisches Engagement zur Förderung von Lesefreude und -kompetenz prämiert. Fächerübergreifende Projekte im und außerhalb des Unterrichts, die Einrichtung eigener Leseräume sowie die Kooperation mit Eltern und außerschulischen Akteuren stehen dabei im Mittelpunkt. Preisgeld: 4.500 Euro (Staffelung: 1. Preis 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro). Hintergründe zum Deutschen Lesepreis Lesekompetenz ist die entscheidende Grundlage für den Bildungserfolg und den weiteren Lebensweg von Kindern und Jugendlichen. Allerdings zeigen PISA-Studien und OECD-Berichte für die Lesekompetenz deutscher Kinder seit Jahren große Defizite auf: 16,2 % der 15-Jährigen Schülerinnen und Schüler verfügen nur über eine (sehr) schwache Lesekompetenz (PISA 2015). Darüber hinaus sind rund 7,5 Millionen Erwachsene hierzulande laut LEO-Studie 2011 funktionale Analphabeten. Für eine funktionierende Gesellschaft bedarf es jedoch der Lesekompetenz all ihrer Mitglieder. Daher ist Leseförderung unabdingbar: überregional ebenso wie vor Ort. Flächendeckend lässt sich dies jedoch nur mit einem breiten gesellschaftlichen und individuellen Engagement umsetzen. Um entsprechenden Einsatz zu stärken und zu würdigen, verleihen die Initiatoren seit 2013 jährlich den Deutschen Lesepreis in vier unterschiedlichen Kategorien: Für Menschen, die sich nachhaltig um die Leseförderung über alle Zielgruppen hinweg bemühen. Die festliche Preisverleihung des Deutschen Lesepreis 2017 findet am 9. November im Berliner Humboldt Carré statt. Einen Rückblick auf die letztjährigen Gewinner finden Sie hier . Pressekontakt: Stiftung Lesen Franziska Hedrich, PR-Managerin Kommunikation und Public Affairs Römerwall 40, 55131 Mainz Tel.: 06131 / 2 88 90 – 28 E-Mail: franziska.hedrich@stiftunglesen.de www.stiftunglesen.de Commerzbank-Stiftung Beate Schlosser, Pressesprecherin Commerzbank AG Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main Tel.: 069 / 136 22 137 E-Mail: beate.schlosser@commerzbank.com www.commerzbank-stiftung.de
www.commerzbank-stiftung.de 27.06.2017  Quelle: Stiftung Lesen  Randspalte Interne Links

GESTALTE MIT! »Christopher Street Day« / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/Gleichstellungsbeauftragte/GESTALTE-MIT-Christopher-Street-Day-.php?object=tx%2C3330.4&ModID=11&FID=3330.506.1&NavID=2751.164&La=1

FARBE BEKENNEN – Gestalte mit und setze Zeichen! Anlässlich des Christopher Street Day´s hat die Gleichstellungsbeauftrage der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Christina Küster eine Beteiligungs-Initiative mit Vereinen, Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen durchgeführt. Mit 100 individuell gestalteten „RegenbogenSchirmen“, wurde im Herzen der Vier-Tore-Stadt, ein farbenfrohes Zeichen für Vielfalt und Akzeptanz gesetzt. Die generationsübergreifende Initiative stand für Zusammenhalt und Verbundenheit aller Menschen. Die Gleichstellungsbeauftragte bedankt sich herzlich für die rege Teilnahme und Solidarität.
Stadtpräsident Ausschuss Generationen, Bildung und Sport DIE LINKE-Fraktion DIE LINKE

Bebauungsplan Nr. 9.2.1 „Broda Neukrug“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung / Stadt Neubrandenburg

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Lageplan: Planungsziel: Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Gebietes für die Funktionen Gewerbe, Forschung/Technologie und Wohnen. Durch weitgehende Umnutzung von gewerblich genutzten Flächen, Brachflächen und Teilflächen der angrenzenden Kleingartenanlage Broda sowie durch Sicherung der Erschließung soll die Entwicklung eines attraktiven Baustandortes ermöglicht werden.  Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit: vom 30.06.2025 – 18.07.2025 zu den Dienststunden: Montag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen auch während der Dienststunden unter: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung, 5. Etage eingesehen werden. Auskünfte erteilt: Frau Krämer – Zimmer 560 Herr Milbrandt – Zimmer 523 Unterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt: Hinweis: Für die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können in der Stadtverwaltung eingesehen werden. Während dieser Auslegung können Stellungnahmen gesendet werden an: stadtplanung@neubrandenburg.de und bei Bedarf an: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung Friedrich-Engels-Ring 53 17033 Neubrandenburg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Wichtige Hinweise zum Download der Unterlagen Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren durch Einarbeitung von Stellungnahmen, neue Erkenntnisse und Planungserfordernisse ändern. Die Unterlagen dienen lediglich der persönlichen Information. Die Änderung, Ergänzung oder Verkürzung sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung der Unterlagen sind untersagt. Vervielfältigungen sowie alle Arten von Weiterverbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung sind nicht erlaubt. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung der Pläne bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg keine Gewährleistung.
EnergiekonzeptPDF-Datei: 2.4 MB BebauungsstudiePDF-Datei: 3.8 MB Interne Links

Bebauungsplan Nr. 9.2.1 „Broda Neukrug“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/%C3%96ffentliche-Bekanntmachungen/%C3%96ffentliche-Auslegung/Bebauungsplan-Nr-9-2-1-Broda-Neukrug-im-Rahmen-der-fr%C3%BChzeitigen-%C3%96ffentlichkeitsbeteiligung.php?object=tx%2C2751.761.1&ModID=7&FID=3330.6601.1&NavID=2751.216&La=1

Lageplan: Planungsziel: Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Gebietes für die Funktionen Gewerbe, Forschung/Technologie und Wohnen. Durch weitgehende Umnutzung von gewerblich genutzten Flächen, Brachflächen und Teilflächen der angrenzenden Kleingartenanlage Broda sowie durch Sicherung der Erschließung soll die Entwicklung eines attraktiven Baustandortes ermöglicht werden.  Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit: vom 30.06.2025 – 18.07.2025 zu den Dienststunden: Montag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen auch während der Dienststunden unter: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung, 5. Etage eingesehen werden. Auskünfte erteilt: Frau Krämer – Zimmer 560 Herr Milbrandt – Zimmer 523 Unterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt: Hinweis: Für die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können in der Stadtverwaltung eingesehen werden. Während dieser Auslegung können Stellungnahmen gesendet werden an: stadtplanung@neubrandenburg.de und bei Bedarf an: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung Friedrich-Engels-Ring 53 17033 Neubrandenburg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Wichtige Hinweise zum Download der Unterlagen Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren durch Einarbeitung von Stellungnahmen, neue Erkenntnisse und Planungserfordernisse ändern. Die Unterlagen dienen lediglich der persönlichen Information. Die Änderung, Ergänzung oder Verkürzung sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung der Unterlagen sind untersagt. Vervielfältigungen sowie alle Arten von Weiterverbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung sind nicht erlaubt. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung der Pläne bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg keine Gewährleistung.
EnergiekonzeptPDF-Datei: 2.4 MB BebauungsstudiePDF-Datei: 3.8 MB Interne Links

16. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche „Broda Neukrug“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/%C3%96ffentliche-Auslegung/16-%C3%84nderung-des-Fl%C3%A4chennutzungsplanes-Teilfl%C3%A4che-Broda-Neukrug-im-Rahmen-der-fr%C3%BChzeitigen-%C3%96ffentlichkeitsbeteiligung.php?object=tx%2C2751.761.1&ModID=7&FID=3330.6602.1&NavID=2751.265&La=1&startkat=2751.284

Lageplan: Planungsziel: Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Gebietes für die Funktionen Gewerbe, Forschung/Technologie und Wohnen. Durch weitgehende Umnutzung von gewerblich genutzten Flächen, Brachflächen und Teilflächen der angrenzenden Kleingartenanlage Broda sowie durch Sicherung der Erschließung soll die Entwicklung eines attraktiven Baustandortes ermöglicht werden. Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit: vom 30.06.2025 – 18.07.2025 zu den Dienststunden: Montag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen auch während der Dienststunden unter: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung, 5. Etage eingesehen werden. Auskünfte erteilt: Herr Kühnel – Zimmer 561 Herr Milbrandt – Zimmer 523 Unterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt: Hinweis: Für die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können in der Stadtverwaltung eingesehen werden. Während dieser Auslegung können Stellungnahmen gesendet werden an: stadtplanung@neubrandenburg.de und bei Bedarf an: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung Friedrich-Engels-Ring 53 17033 Neubrandenburg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Wichtige Hinweise zum Download der Unterlagen Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren durch Einarbeitung von Stellungnahmen, neue Erkenntnisse und Planungserfordernisse ändern. Die Unterlagen dienen lediglich der persönlichen Information. Die Änderung, Ergänzung oder Verkürzung sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung der Unterlagen sind untersagt. Vervielfältigungen sowie alle Arten von Weiterverbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung sind nicht erlaubt. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung der Pläne bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg keine Gewährleistung.
textliche Festsetzungen PDF-Datei: 3 MB BegrÃŒndungPDF-Datei: 2.6 MB Interne Links

OB-Wahl / Stadt Neubrandenburg

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Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters 1 Die Amtszeit einer Oberbürgermeisterin/eines Oberbürgermeisters in hauptamtlich verwalteten Gemeinden beträgt gemäß § 37 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird in der jeweiligen Hauptsatzung bestimmt und beträgt für die Stadt Neubrandenburg (§ 9 Abs. 1) sieben Jahre. Gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Wahl ist das Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V). Nach § 3 Abs. 3 LKWG M-V erfolgt die Wahl hauptamtlicher Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Ablauf deren Amtszeit. Der Tag der Wahl wird durch die Gemeindevertretung festgelegt. Mit der Festlegung des Wahltages wird gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Diese findet zwei Wochen später statt; die Gemeindevertretung kann diesen Termin aber durch Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben. Wählbar zur hauptamtlichen Oberbürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Oberbürgermeister ist, wer am Tag der Wahl nicht nach § 6 Absatz 2 von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Alle Personen, die sich bewerben und am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, haben schriftlich zu erklären, ob sie eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratische Republik ausgeübt haben. Es steht ihnen frei, eine Begründung dazu abzugeben (§ 66 Abs. 1 LKWG M-V). Wählbar zur hauptamtlichen Oberbürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Oberbürgermeister oder zur Landrätin oder zum Landrat ist nur, wer am Tag der Wahl die Voraussetzungen zur Ernennung zur Beamtin auf Zeit oder zum Beamten auf Zeit erfüllt. Abweichend von § 6 Absatz 1 ist der Wohnsitz im Wahlgebiet keine Voraussetzung der Wählbarkeit (§ 66 Abs.2 LKWG M-V). Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird im Wahlgebiet von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleitung zu ziehende Los. (§ 67 Abs. 2 LKWG M-V) 1 Lt. § 38 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V dürfen hauptamtliche Bürgermeister großer kreisangehöriger Städte die Bezeichnung Oberbürgermeister führen.
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Orgel in der Konzertkirche Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

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Liebe Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger, liebe Gäste und Freunde unserer Stadt, es war für mich ein besonderer Tag, als ich im Juli 2001 das Eröffnungskonzert der Konzertkirche Neubrandenburg miterleben durfte. Für unsere Stadt, die immer auf dem Weg ist, das verbliebene Historische mit dem Heute zu verbinden, war dieser Tag ungleich bedeutsamer. Fast perfekt war diese Eröffnung. Einzig die Orgel fehlte. Wohl viele Neubrandenburger hofften, dass diese offene Stelle im neuen Konzertsaal alsbald klangvoll gefüllt werden würde. An Engagement dafür mangelte es nicht — doch es war eine Mammutaufgabe. Die Konzertkirche wurde in den kommenden Jahren zu dem Klangkörper Norddeutschlands, und wir alle hatten uns daran gewöhnt, dass der Traum von der Orgel noch eine Weile geträumt werden musste. Nur Günther Weber nicht. Er, der Unternehmer, der an unsere Stadt und deren Menschen glaubt und hier Maschinen für den Weltmarkt produziert, hörte fortwährend, was diesem Konzerthaus schmerzlich fehlte. Im 770. Gründungsjahr und zu seinem 70. Geburtstag schenkt Günther Weber der Stadt Neubrandenburg nun diese Orgel — mit 70 Registern. Und wie so oft in seinem Leben, hat Günther Weber für dieses Projekt auf Perfektion und Kooperation gesetzt. Mit den Orgelbau-Unternehmen Klais Bonn und Schuke Berlin, den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern, der Neubrandenburger Philharmonie und der Organistin Iveta Apkalna standen und stehen erstklassige Akteure bei diesem Vorhaben Seite an Seite. Dass ich 16 Jahre nach dem Eröffnungskonzert hier nun die Einweihung der Orgel erleben darf, ist für mich die Erfüllung eines Traumes. Für uns alle. Ich weiß, wie stolz und dankbar unsere Stadt in diesem Moment ist. Ein herzlicher Dank an alle, die so engagiert an diesem Projekt gearbeitet haben. Ganz besonders an Dich, lieber Günther Weber. Silvio Witt Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg
53 17033 Neubrandenburg Telefon: 0395 555-2672 E-Mail: E-Mail Interne Links

Das Fünfte Stadttor – Kommunale Wärmeplanung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

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Die zurzeit auf fossilen Energieträgern ruhende Wärmeerzeugung der kommunalen Fernwärme in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ist unter Berücksichtigung des 1,5°-Zieles des Pariser Klimaabkommens mittel- und langfristig in dieser Form nicht zukunftsfähig und muss schrittweise auf nachhaltige, erneuerbare und klimafreundliche Ressourcen umgestellt werden. Die Frage, wie wir in Zukunft unsere Gebäude der Stadt ohne den Einsatz fossiler Energien effizient und kostengünstig beheizen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe mit Prozesswärme versor­gen, kann nur durch einen integrierten Wärmeplan beantwortet werden. Hierbei bilden das vorhandene Fernwärmenetz sowie gezielte Erweiterungen oder Anpassungen im Netzsystem die Grundlage. Ein gesamtstädtischer Wärmeplan eröffnet somit die Chance, eine grundsätzliche Energiewende in großem Maßstab für Neubrandenburg einzuleiten und zu organisieren. Unter Einbeziehung essentiell wichtigen städtischen Akteuren und Entscheidungsträger – bestehend aus der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (neu.sw), der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES), der Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (Neuwoba), dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer – Verein Neubrandenburg e. V. sowie den Ausschussvorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses und Umweltausschusses – soll federführend durch die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ein Fahrplan für eine klimafreundliche und wirtschaftliche Energie- und Wärmeversorgung erstellt werden. Das Vorgehen in der Vier-Tore-Stadt Im ersten Schritt wird die Ausgangssituation in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erfasst. Dazu werden Kennzahlen zu Wärmeverbrauch und Gebäudeeffizienz für das gesamte Stadtgebiet erhoben. Im nächsten Schritt sollen zahlreiche Potenzialanalysen – mitunter Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen, Wärmespeicher – aufzeigen, wie die Anpassung der Netzstruktur und Umstellung des bestehenden Netzes fossilfrei aber auch wirtschaftlich für jedes Gebäude dieser Stadt gelingen kann. Von zentralem Interesse ist dabei, welche Formen erneuerbarer Energien für die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg genutzt werden können, welche Flächen dafür benötigt werden, wie Wohn- und Gewerbegebäude zukünftig klimaneutral versorgt werden und wie die Wärmeversorgung in den Gebieten gestaltet wird, die nicht an das zentrale städtische Fernwärmenetz angeschlossen sind. Spätestens bis zum Ende des Jahres 2024 soll ein sogenannter Transformationsplan vorliegen, der detailliert aufzeigt, wie die Umrüstung zu nachhaltigen aber trotzdem wirtschaftlichen Energieträgern sukzessive gelingen kann. Neubrandenburg erhält 400.000,00 Euro Fördermittel vom Bund Zur Finanzierung dieser Machbarkeitsstudien hat die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg als eine der ersten Städte Deutschlands einen Förderbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten, um einen Transformationsplan für die kommunale Wärmeplanung der Stadt zu erstellen. Diese Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt die Umstellung bestehender Wärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sie umfasst Fördermittel in Höhe von 400.000,00 Euro. Das Budget wird um 400.000,00 Euro Eigenmittel ergänzt, so dass für diese Phase insgesamt 800.000,00 Euro zur Verfügung stehen.
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