Dein Suchergebnis zum Thema: Link

Einwohnerfragestunde / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Ratsinformation/Einwohnerfragestunde/

Grundlage ist die Kommunalverfassung fÃŒr das Land Mecklenburg-Vorpommern. § 17 Fragestunde, Anhörung (1) Die Gemeindevertretung soll bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit einrÀumen, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und VorschlÀge oder Anregungen zu unterbreiten. § 14 Absatz 3 gilt entsprechend. (2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, SachverstÀndige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. (3) Das NÀhere regelt die Hauptsatzung. In der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg sind im § 3 die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner geregelt. § 3 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner (4) Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neubrandenburg erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Sitzung der Stadtvertretung Fragen zu stellen und VorschlÀge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, VorschlÀge und Anregungen dÃŒrfen sich dabei nicht auf BeratungsgegenstÀnde der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der StadtprÀsidentin/beim StadtprÀsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen. (5) Auf Antrag eines Mitgliedes der Stadtvertretung entscheidet die Stadtvertretung ÃŒber die Anhörung von SachverstÀndigen sowie derjenigen Einwohnerinnen und Einwohner, die durch den Beschlussgegenstand betroffen sind, in ihrer Sitzung. Über die Anhörung des Agenda-Beirats oder seiner Arbeitskreise, in denen Fachleute und Betroffene, BÃŒrgerinnen und BÃŒrger an konkreten Themenfeldern arbeiten, entscheidet die Stadtvertretung aufgrund dessen Stellungnahmen. Als Einwohnerin und Einwohner der Stadt haben Sie die Möglichkeit in der Sitzung der Stadtvertretung nach GeschÀftsordnung – § 10, (1), II. Einwohnerfragestunde – Ihre Fragen in der Sitzung persönlich vorzutragen bzw. im Vorfeld der Sitzung diese formlos unter BeifÃŒgen der Anschrift (fÃŒr gegebenenfalls schriftliche Antwort) im BÃŒro der Stadtvertretung (bei der StadtprÀsidentin/beim StadtprÀsidenten) einzureichen. Mit Verteiler an die Stadtvertretung und -verwaltung erhÀlt der zustÀndige Personenkreis von Ihren Fragen Kenntnis.
GeschÀftsordnung der Stadtvertretung NeubrandenburgPDF-Datei: 229 kB Externe Links

Mehr Komfort im Internet: Vier-Tore-Stadt baut Online-Services aus / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5802.1&object=tx%7C3330.5802.1

Ab sofort können auch verkehrsbehördliche Dienstleistungen online beantragt werden. Dazu gehören insbesondere verkehrsregelnde Maßnahmen sowie die DurchfÃŒhrung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und PlÀtzen. Diese Leistungen ab jetzt online beantragen Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemÀß § 45 StVO Der Antrag ist zu stellen, wenn durch eine Arbeitsstelle auf öffentlichen Straßen, Wegen und PlÀtzen der Verkehr eingeschrÀnkt, gesperrt oder umgeleitet werden muss. Der Antrag ist unter Bezeichnung der konkreten Örtlichkeit, der Art des Bauvorhabens und unter Beilage eines Verkehrszeichenplans und/oder Umleitungsplans einzureichen. Antrag auf Genehmigung eines Haltverbots gemÀß § 45 Abs. 1 – 3 StVO Der Antrag kann gestellt werden, wenn z. B. wegen eines Möbelumzuges oder anderen Lieferverkehrs das Parken zum Zwecke der Anlieferung vorÃŒbergehend unterbunden werden muss. Zu diesem Zweck werden Halte- oder Parkverbotszonen eingerichtet. Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung/Hindernisse) Der Antrag muss gestellt werden, wenn durch das Aufbringen eines Hindernisses (Baumaterial, Container, Kran) oder Àhnliches der Verkehr eingeschrÀnkt oder behindert wird. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO Der Antrag kann gestellt werden, wenn eine konkrete Verkehrsregelung das Befahren vorschreibt oder verbietet, z. B. Durchfahrtsverbote oder das Befahren von FußgÀngerzonen. Die konkrete Örtlichkeit muss benannt werden, zu welchem Zweck die Ausnahmegenehmigung benötigt wird und gegen welches Verbot/Gebot verstoßen werden soll. Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und/oder der Ferienreiseverordnung An Sonntagen und Feiertagen dÃŒrfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschÀftsmÀßigen oder entgeltlichen Beförderung von GÃŒtern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulÀssigen Gesamtmasse ÃŒber 7,5 t sowie AnhÀnger hinter Lastkraftwagen nicht gefÃŒhrt werden. Wer derartige GÃŒterbeförderungen vornehmen will, benötigt eine Ausnahme. In der StVO sind in § 30 Abs. 3 Nr. 1 – 7 bereits AusnahmetatbestÀnde aufgefÃŒhrt, hierfÃŒr ist keine Ausnahmeregelung erforderlich. DurchfÃŒhrung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemÀß § 29 Abs. 2 StVO Veranstaltungen, fÃŒr die Straßen mehr als verkehrsÃŒblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedÃŒrfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße fÃŒr den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschrÀnkt wird. Dazu gehören ÃŒberwiegend sportliche Veranstaltungen (LÀufe, Radsportveranstaltungen, Autokorsos oder UmzÃŒge, z. B. SchÃŒtzenzunft). Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fÃŒr Handwerksbetriebe nach § 46 StVO (Sonderparken) Die Ausnahme kann beantragt werden, wenn eine konkrete Verkehrsregelung (Parkverbot, Bewohnerparken, gebÃŒhrenpflichtiges Parken, zeitlich befristetes Parken) das Halten oder Parken verbietet bzw. einschrÀnkt. Diese Regelung gilt nur fÃŒr gewerblich arbeitende Betriebe und soziale Dienste (Pflegedienste), ein entsprechender Auftrag ist fÃŒr die Erteilung erforderlich.
Auftrag ist fÃŒr die Erteilung erforderlich. 27.03.2023  Randspalte Interne Links

Anmeldung der SchulanfÀnger fÌr das Schuljahr 2025/26 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6323.1&object=tx%7C3330.6323.1

FÌr welche Kinder beginnt die Schulpflicht? Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren wurden, werden gemÀß § 43 Abs. 1 Schulgesetz fÌr das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V ) mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. FÌr wen gilt die Schulanmeldung? Es sind alle Kinder, die in dem o. g. Zeitraum geboren sind und ihren Hauptwohnsitz in Neubrandenburg haben durch deren gesetzliche Vertretung fÌr eine öffentliche Grundschule anzumelden. FÌr diese Kinder besteht seitens der Sorgeberechtigten Anmeldepflicht. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Die Schulanmeldung betrifft auch die Sorgeberechtigten, welche ihr Kind in einer Schule in freier TrÀgerschaft (Privatschule) angemeldet haben oder noch anmelden wollen. Neben der Anmeldung bei der Stadt Neubrandenburg ist der Kontakt zur Privatschule eigenstÀndig aufzunehmen, wenn dieser noch nicht erfolgt sein sollte. Anzumelden sind auch die Kinder, die fÌr das Schuljahr 2024/25 von der Schule zurÌckgestellt wurden. Beabsichtigen Eltern ihr Kind vorzeitig einzuschulen, ist ebenfalls eine Anmeldung vorzunehmen. Wann ist die Schulanmeldung vorzunehmen? Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet fÌr alle Grundschulen in stÀdtischer TrÀgerschaft in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im Oktober 2024 statt. Wie erfolgt die Schulanmeldung? Die Anmeldung der zukÌnftigen ErstklÀssler fÌr das Schuljahr 2025/26 erfolgt kontaktlos. Der Anmeldeprozess wird online abgewickelt. Hierbei wird der berechtigte Antragsteller online durch das Antragsformular gefÌhrt und muss die notwendigen Unterlagen und Nachweise digital hochladen. In diesem Sinne erhalten die gesetzlichen Vertreter von schulpflichtig werdenden Kindern mit Hauptwohnsitz in Neubrandenburg von der Abteilung Schule, Sport und Generationen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im September 2024 ein Schreiben mit den notwendigen Anmeldeinformationen auf dem Postweg. Eine persönliche Anmeldung im Rathaus ist dann nicht mehr erforderlich. Sie haben keine Post erhalten? Sie möchten Ihr Kind fÌr die vorzeitige Einschulung anmelden? Sie wohnen außerhalb von Neubrandenburg, wÌnschen jedoch die Einschulung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an einer öffentlichen Grundschule im Stadtgebiet Neubrandenburg? Dann senden Sie eine kurze E-Mail an schulanmeldung@neubrandenburg.de unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes. Nach PrÌfung der Legitimation, erhalten Sie die benötigten Unterlagen per Post. Bitte nehmen Sie ebenfalls unter der angegebenen E-Mail-Adresse Kontakt auf, wenn Ihr Kind vom Schulbesuch 2024/25 zurÌckgestellt wurde und Sie die seinerzeit vorgenommene Schulanmeldung aktualisieren möchten. Sollte kein Änderungsbedarf bestehen, wird die Schulanmeldung des Schuljahres 2024/25 fÌr das Einschulungsjahr 2025 fortgefÌhrt.
Telefon: 0395 555-2494 Fax: 0395 555-2944 E-Mail: E-Mail Raum: 626 Interne Links

Turm Behmshöhe öffnet schon vor Saisonbeginn / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.8131.1&object=tx%7C2751.8131.1

Auf Grund der guten Wetterlage wird der Turm Behmshöhe in diesem Jahr bereits vor Saisonbeginn geöffnet. An den kommenden Wochenenden (23./24.03.2019; 30./31.03.2019; 06./07.04.2019; 13./14.04.2019) können Besucher die Stufen des 34 Meter hohen Turms in der Zeit von 9 bis 18 Uhr erklimmen und die Aussicht auf Neubrandenburg, den Tollensesee und die umliegende Landschaft genießen. Öffnungszeiten der Saison 2019: Ab Ferienbeginn (Montag 15. April) bis Mitte November: tÀglich 9 bis 18 Uhr Der seit 1992 auf der Denkmalliste stehende Aussichtsturm wurde 1995 komplett restauriert und feierte 2015 sein 110-jÀhriges JubilÀum.
glich 9 bis 18 Uhr Kontakt: 395 555-1100   21.03.2019  Randspalte Interne Links

Standesamt / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Standesamt/

Herzlich willkommen im Standesamt der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg. Sie wollen in unserer schönen Viertorestadt die Ehe eingehen? Gern stehen Ihnen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der Stadt Neubrandenburg mit Rat und Tat zur Seite. Onlineservice Beantragung von Urkunden aus dem Geburten-/Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterberegister Traukalender Online In Neubrandenburg können Sie nach Ihren WÃŒnschen verschiedene Eheschließungsorte wÀhlen. An erster Stelle steht unser sehr beliebtes Historisches Zollhaus im FriedlÀnder Tor inmitten der historischen Wallanlage. Das historische Zollhaus wurde im Jahr 2012 fÃŒr die Nutzung des Standesamtes hergerichtet. Auf Wunsch der Verlobten kann die Eheschließung auch in der Neubrandenburger Konzertkirche, dem Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen, auf dem Fahrgastschiff „Mudder Schulten“ oder von Mai bis September auch im romantischen Tempel „Belvedere“ am Ufer des Tollensesees durchgefÃŒhrt werden. Seit dem Jahr 2017 können sich Brautpaare im historischen Franziskanerkloster an ausgewÀhlten Terminen das Ja-Wort geben. Bereits 1979 bis 1996 wurden die historischen RÀume im Franziskanerkloster fÃŒr Eheschließungen genutzt. Mit jÀhrlich etwa 1000 Eheschließungen war das Franziskanerkloster der zweitbeliebteste Eheschließungsort der DDR. Und seit dem Jahr 2021 steht Ihnen auch der Rittersaal der Burg Penzlin zur VerfÃŒgung. Um weitere Informationen ÃŒber die Eheschließungsorte zu erhalten, klicken Sie im digitalen Stadtplan die Piktogramme oder die Videoimpressionen an. Zur Karte der einzelnen Eheschließungsorte klicken Sie den jeweiligen Namen an: FriedlÀnder Tor Franziskanerkloster Belvedere Konzertkirche Fahrgastschiff »Mudder Schulten« Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen Rittersaal der Burg Penzlin Zu unserem Standesamtsbezirk gehören neben der Stadt Neubrandenburg auch die Gemeinden des Amtes Neverin und des Amtes Penzlin. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, gern beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie in allen personenstandsrechtlichen Fragen. Weitere BeitrÀge zu Leben und Wohnen: Mit dem Hund unterwegs Migrations- und Integrationsangebote Friedhofswesen Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier: Stadtplan/Geodatenportal
Kalenderjahr 0395 555-2048 Sachgebietsleiter Kontaktformular Externe Links HochzeitsbroschÃŒre

Stadtgeschichte / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Vier-Tore-Stadt/Stadtgeschichte/

um 1240 Wurzeln der Stadt – Mönche errichten ein Kloster am Tollensesee. 4. Jan. 1248 Offizielles Datum der StadtgrÃŒndung – Johann I., Markgraf von Brandenburg beauftragt seinen Ritter Herbord von Raven, mit dem Aufbau der Stadt Neubrandenburg zu beginnen. 1292 Neubrandenburg kommt durch Heirat in den Besitz der FÃŒrsten von Mecklenburg. Nach 1300 Beginn der Errichtung von steinernen Wehranlagen mit Stadtmauer, Toren, TÃŒrmen und WiekhÀusern. 1627 Der DreißigjÀhrige Krieg erreicht Neubrandenburg. Nach Belagerung und Eroberung der Stadt richten Kaiserliche Truppen 1631 ein grausames Blutbad unter der Bevölkerung an. 1676 Bei einem der größten StadtbrÀnde werden nur wenige HÀuser verschont. 1856-63 Fritz Reuter verlebt in Neubrandenburg seine schaffensreichsten Jahre. 1864 Neubrandenburg erhÀlt einen Bahnanschluss. um 1890 Die Stadt am malerischen Tollensesee entwickelt sich zum beliebten Erholungs- und Ausflugsort. 1900 In Neubrandenburg leben rund 10.500 Einwohner. 29./30. April 1945 Durch gegenseitigen massiven Beschuss der abrÃŒckenden Wehrmacht und Einheiten der Roten Armee und eine spÀtere Brandlegung seitens der Roten Armee werden ÃŒber 80% der Altstadt zerstört. 1952 Neubrandenburg wird Hauptstadt des gleichnamigen Bezirkes der DDR. 1958 Die Stadt hat 30.449 Einwohner. Die EnttrÃŒmmerung der Innenstadt ist abgeschlossen. Das neue Wohngebiet SÃŒdstadt entsteht. 1965 Am Marktplatz wird das Haus fÃŒr Kultur und Bildung eröffnet, das dazugehörige Hochhaus ist als „Kulturfinger“ bis heute ein Wahrzeichen der Stadt. 1970-85 Auf den HÃŒgeln um die Stadt herum entstehen weitere neue Wohngebiete. 1990 Die Neubrandenburger Bevölkerungszahl erreicht mit ÃŒber 90.000 ihren historischen Höchststand. 1991 Die Hochschule Neubrandenburg wird gegrÃŒndet. 1998 Die Stadt begeht feierlich ihren 750. Geburtstag. 2001 Nach langjÀhrigem Wiederaufbau wird am 13. Juli die zerstörte Marienkirche als Konzertkirche wiedereröffnet. 2011 Neubrandenburg ist Gastgeber fÃŒr den Deutschen SchÃŒtzentag und den Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ und wird Kreisstadt der Mecklenburgischen Seenplatte. 2016 Die Stadt feiert 150 Jahre Feuerwehr in Neubrandenburg. 2017 GrÃŒndung einer BÃŒrgerstiftung 2017 Einweihung der neuen Orgel in der Konzertkirche 2018 Abschluss der Sanierung der Bahnsteige des Neubrandenburger Bahnhofs und Übergabe des FußgÀngertunnels zum Vogelviertel 2019 Fertigstellung des ersten großen Abschnittes der Ortsumgehungsstraße 2023 Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg feiert in diesem Jahr ihren 775. Geburtstag – und dies mit einem Veranstaltungskalender, der das ganze Jahr hindurch einlÀdt, bei den Feierlichkeiten mit dabei zu sein. Statt die Feierlichkeiten an einem zentralen Datum zu begehen, wird das ganze Jahr hinweg gefeiert. Den Auftakt machte der BÃŒrgerempfang am 4. Januar. Unmittelbarer Anlass dafÃŒr war das offizielle Datum der StadtgrÃŒndung: Denn am 4. Januar 1248 beauftragte Johann I., Markgraf von Brandenburg seinen Ritter Herbord von Raven mit dem Aufbau der Stadt Neubrandenburg zu beginnen.
E-Mail: E-Mail Dokumente Stadtgeschichte in ZahlenPDF-Datei: 132 kB Interne Links