Einwohnerfragestunde / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Ratsinformation/Einwohnerfragestunde/
Grundlage ist die Kommunalverfassung fÃŒr das Land Mecklenburg-Vorpommern. § 17 Fragestunde, Anhörung (1) Die Gemeindevertretung soll bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit einrÀumen, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und VorschlÀge oder Anregungen zu unterbreiten. § 14 Absatz 3 gilt entsprechend. (2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, SachverstÀndige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. (3) Das NÀhere regelt die Hauptsatzung. In der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg sind im § 3 die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner geregelt. § 3 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner (4) Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neubrandenburg erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Sitzung der Stadtvertretung Fragen zu stellen und VorschlÀge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, VorschlÀge und Anregungen dÃŒrfen sich dabei nicht auf BeratungsgegenstÀnde der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der StadtprÀsidentin/beim StadtprÀsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen. (5) Auf Antrag eines Mitgliedes der Stadtvertretung entscheidet die Stadtvertretung ÃŒber die Anhörung von SachverstÀndigen sowie derjenigen Einwohnerinnen und Einwohner, die durch den Beschlussgegenstand betroffen sind, in ihrer Sitzung. Über die Anhörung des Agenda-Beirats oder seiner Arbeitskreise, in denen Fachleute und Betroffene, BÃŒrgerinnen und BÃŒrger an konkreten Themenfeldern arbeiten, entscheidet die Stadtvertretung aufgrund dessen Stellungnahmen. Als Einwohnerin und Einwohner der Stadt haben Sie die Möglichkeit in der Sitzung der Stadtvertretung nach GeschÀftsordnung – § 10, (1), II. Einwohnerfragestunde – Ihre Fragen in der Sitzung persönlich vorzutragen bzw. im Vorfeld der Sitzung diese formlos unter BeifÃŒgen der Anschrift (fÃŒr gegebenenfalls schriftliche Antwort) im BÃŒro der Stadtvertretung (bei der StadtprÀsidentin/beim StadtprÀsidenten) einzureichen. Mit Verteiler an die Stadtvertretung und -verwaltung erhÀlt der zustÀndige Personenkreis von Ihren Fragen Kenntnis.
GeschÀftsordnung der Stadtvertretung NeubrandenburgPDF-Datei: 229 kB Externe Links