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Mehr Komfort im Internet: Vier-Tore-Stadt baut Online-Services aus / Stadt Neubrandenburg

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Ab sofort können auch verkehrsbehördliche Dienstleistungen online beantragt werden. Dazu gehören insbesondere verkehrsregelnde Maßnahmen sowie die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Diese Leistungen ab jetzt online beantragen Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO Der Antrag ist zu stellen, wenn durch eine Arbeitsstelle auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Verkehr eingeschränkt, gesperrt oder umgeleitet werden muss. Der Antrag ist unter Bezeichnung der konkreten Örtlichkeit, der Art des Bauvorhabens und unter Beilage eines Verkehrszeichenplans und/oder Umleitungsplans einzureichen. Antrag auf Genehmigung eines Haltverbots gemäß § 45 Abs. 1 – 3 StVO Der Antrag kann gestellt werden, wenn z. B. wegen eines Möbelumzuges oder anderen Lieferverkehrs das Parken zum Zwecke der Anlieferung vorübergehend unterbunden werden muss. Zu diesem Zweck werden Halte- oder Parkverbotszonen eingerichtet. Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung/Hindernisse) Der Antrag muss gestellt werden, wenn durch das Aufbringen eines Hindernisses (Baumaterial, Container, Kran) oder ähnliches der Verkehr eingeschränkt oder behindert wird. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO Der Antrag kann gestellt werden, wenn eine konkrete Verkehrsregelung das Befahren vorschreibt oder verbietet, z. B. Durchfahrtsverbote oder das Befahren von Fußgängerzonen. Die konkrete Örtlichkeit muss benannt werden, zu welchem Zweck die Ausnahmegenehmigung benötigt wird und gegen welches Verbot/Gebot verstoßen werden soll. Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und/oder der Ferienreiseverordnung An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Wer derartige Güterbeförderungen vornehmen will, benötigt eine Ausnahme. In der StVO sind in § 30 Abs. 3 Nr. 1 – 7 bereits Ausnahmetatbestände aufgeführt, hierfür ist keine Ausnahmeregelung erforderlich. Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 StVO Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Dazu gehören überwiegend sportliche Veranstaltungen (Läufe, Radsportveranstaltungen, Autokorsos oder Umzüge, z. B. Schützenzunft). Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe nach § 46 StVO (Sonderparken) Die Ausnahme kann beantragt werden, wenn eine konkrete Verkehrsregelung (Parkverbot, Bewohnerparken, gebührenpflichtiges Parken, zeitlich befristetes Parken) das Halten oder Parken verbietet bzw. einschränkt. Diese Regelung gilt nur für gewerblich arbeitende Betriebe und soziale Dienste (Pflegedienste), ein entsprechender Auftrag ist für die Erteilung erforderlich.
Auftrag ist für die Erteilung erforderlich. 27.03.2023  Randspalte Interne Links

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 / Stadt Neubrandenburg

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Für welche Kinder beginnt die Schulpflicht? Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V ) mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. Für wen gilt die Schulanmeldung? Es sind alle Kinder, die in dem o. g. Zeitraum geboren sind und ihren Hauptwohnsitz in Neubrandenburg haben durch deren gesetzliche Vertretung für eine öffentliche Grundschule anzumelden. Für diese Kinder besteht seitens der Sorgeberechtigten Anmeldepflicht. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Die Schulanmeldung betrifft auch die Sorgeberechtigten, welche ihr Kind in einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) angemeldet haben oder noch anmelden wollen. Neben der Anmeldung bei der Stadt Neubrandenburg ist der Kontakt zur Privatschule eigenständig aufzunehmen, wenn dieser noch nicht erfolgt sein sollte. Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2024/25 von der Schule zurückgestellt wurden. Beabsichtigen Eltern ihr Kind vorzeitig einzuschulen, ist ebenfalls eine Anmeldung vorzunehmen. Wann ist die Schulanmeldung vorzunehmen? Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im Oktober 2024 statt. Wie erfolgt die Schulanmeldung? Die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler für das Schuljahr 2025/26 erfolgt kontaktlos. Der Anmeldeprozess wird online abgewickelt. Hierbei wird der berechtigte Antragsteller online durch das Antragsformular geführt und muss die notwendigen Unterlagen und Nachweise digital hochladen. In diesem Sinne erhalten die gesetzlichen Vertreter von schulpflichtig werdenden Kindern mit Hauptwohnsitz in Neubrandenburg von der Abteilung Schule, Sport und Generationen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im September 2024 ein Schreiben mit den notwendigen Anmeldeinformationen auf dem Postweg. Eine persönliche Anmeldung im Rathaus ist dann nicht mehr erforderlich. Sie haben keine Post erhalten? Sie möchten Ihr Kind für die vorzeitige Einschulung anmelden? Sie wohnen außerhalb von Neubrandenburg, wünschen jedoch die Einschulung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an einer öffentlichen Grundschule im Stadtgebiet Neubrandenburg? Dann senden Sie eine kurze E-Mail an schulanmeldung@neubrandenburg.de unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes. Nach Prüfung der Legitimation, erhalten Sie die benötigten Unterlagen per Post. Bitte nehmen Sie ebenfalls unter der angegebenen E-Mail-Adresse Kontakt auf, wenn Ihr Kind vom Schulbesuch 2024/25 zurückgestellt wurde und Sie die seinerzeit vorgenommene Schulanmeldung aktualisieren möchten. Sollte kein Änderungsbedarf bestehen, wird die Schulanmeldung des Schuljahres 2024/25 für das Einschulungsjahr 2025 fortgeführt.
0395 555-2494 Fax: 0395 555-2944 E-Mail: E-Mail Raum: 626 Interne Links

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 gesucht / Stadt Neubrandenburg

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Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat Sonntag, den 9. Juni 2024 als Wahltag für die nächsten landesweiten Kommunalwahlen bestimmt. Dieser Wahltag gilt somit neben der Europawahl auch für die Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages. In der Stadtverwaltung Neubrandenburg sind die Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl bereits angelaufen. An erster Stelle steht dabei die Werbung von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen. Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer werden? Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult. Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen? Für die 38 Urnen- und 16 Briefwahlbezirke der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg werden 486 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den verschiedenen Funktionen benötigt. Ein Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Weiterhin werden noch fünf Beisitzerinnen bzw. Beisitzer berufen. Der Wahlvorstand eines Urnenwahlbezirkes leitet und überwacht in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahlhandlung und ermittelt im Anschluss durch das Auszählen der Stimmen das Wahlergebnis für die Europa- und Kommunalwahlen. Wie werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entlohnt? Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Wahlvorstands je nach Funktion ein Erfrischungsgeld, für verbundene Wahlen voraussichtlich in Höhe von 80 bis zu 95 Euro. Das Erfrischungsgeld wird nach der Wahl auf das angegebene Konto überwiesen. Wünsche bezüglich des Einsatzortes sowie der Funktion werden – soweit möglich – berücksichtigt. Hier zählt: wer sich zuerst meldet, hat die besten Chancen. Jede und jeder Wahlhelfende erhält ca. 4 Wochen vor der Wahl ein persönliches Berufungsschreiben mit weiteren Informationen. Wo geht es zur Anmeldung? Für die Bereitschaftserklärung kann das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg genutzt werden. Interessenten können sich auch telefonisch unter 0395 555-1111 oder unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon/Handy-Nr. und Bankverbindung per E-Mail via wahlen@neubrandenburg.de anmelden.
E-Mail via wahlen@neubrandenburg.de anmelden. 11.01.2024  Randspalte Interne Links

HYSTARTER / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/HyStarter

Willkommen beim HYSTARTER Programm der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (NB/MSE) Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg als Oberzentrum ist mit rund 280.000 Einwohner der flächenmäßig größte Landkreis Deutschlands. Hier ist man stets am oder auf dem Wasser unterwegs. Die prächtige Seenlandschaft, mit über 1000 Seen, ist stark vom Tourismus sowie verschiedenen mittelständischen Unternehmen geprägt. Auf Grund seiner großflächigen flachen Landschaftsstrukturen ist der Landkreis bereits seit Jahrzehnten ein wichtiger nationaler Erzeugungsstandort für erneuerbare Energien, sowohl aus Windkraft als auch aus Sonnen- und Bioenergie. Grüner Wasserstoff aus erneuerbaren Energien spielt zukünftig eine wesentliche Rolle im Energiesystem, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor der Zukunft.  HYSTARTER Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg & Landkreis Mecklenburgische Seenplatte? Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert im Rahmen des HYLAND-Programmes Regionen in Deutschland in Deutschland bei der Entwicklung eines Wasserstoffkonzepts und der Herausbildung eines Akteursnetzwerk vor Ort. Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg sowie der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden im September 2021 als HyStarter-Region ausgewählt. Als Gewinner-Region wurde die Stadt und der Landkreis 12 Monate bei der Konzeptentwicklung fachlich und organisatorisch durch ein Expertenteam (NUTS ONE GmbH) begleitet, welches die vorhandenen Ideen in Hinblick auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowie den resultierenden gesellschaftlichen und ökologischen Nutzen evaluiert bzw. optimiert. Welche Rolle kann Wasserstoff für den Klimaschutz, Wärmeversorgung, Stromspeicherung und vor allem Mobilität spielen? Unter welchen Bedingungen ist ein Einsatz von Wasserstoff in unserer Region möglich? Im Juni 2023 wurden die Ergebnisse des HyStarter Programmes „Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg & Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ vorgestellt. Über ein Jahr wurden Perspektiven zur Nutzung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie analysiert und erörtert. In sechs Strategiedialogen und zwei öffentlichen Veranstaltungen wurden mögliche Einsatzfelder und notwendige Infrastrukturentwicklungen diskutiert sowie Umsetzungskonzepte für den Kreis entwickelt. Über 50 Akteure hatten sich an einer gemeinsamen Wasserstoff-Vision 2030 beteiligt. Mit den exzellenten Bedingungen in unserer Region zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sehen alle Beteiligten große Potentiale für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Stadt und Landkreis. Perspektivisch kann sich die Region sogar zu einer Wasserstoff-Exportregion entwickeln, dafür müsse aber zunächst in die Infrastruktur ausgebaut werden. Diese und weitere Ergebnisse wurden im Ergebnisbericht 2023 des HyStarter Programmes veröffentlicht. Alle Beteiligten sehen diesen Bericht als Fahrplan um aus der Region eine Wasserstoffregion zu machen. Geförderte wurde das Projekt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
FlyerPDF-Datei: 976 kB Ergebnisbericht HyStarter NeubrandenburgPDF-Datei: 2.9 MB Externe Links

16. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche „Broda Neukrug“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/%C3%96ffentliche-Bekanntmachungen/%C3%96ffentliche-Auslegung/16-%C3%84nderung-des-Fl%C3%A4chennutzungsplanes-Teilfl%C3%A4che-Broda-Neukrug-im-Rahmen-der-fr%C3%BChzeitigen-%C3%96ffentlichkeitsbeteiligung.php?object=tx%2C2751.761.1&ModID=7&FID=3330.6602.1&NavID=2751.216&La=1

Lageplan: Planungsziel: Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des Gebietes für die Funktionen Gewerbe, Forschung/Technologie und Wohnen. Durch weitgehende Umnutzung von gewerblich genutzten Flächen, Brachflächen und Teilflächen der angrenzenden Kleingartenanlage Broda sowie durch Sicherung der Erschließung soll die Entwicklung eines attraktiven Baustandortes ermöglicht werden. Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit: vom 30.06.2025 – 18.07.2025 zu den Dienststunden: Montag, Mittwoch und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen auch während der Dienststunden unter: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung, 5. Etage eingesehen werden. Auskünfte erteilt: Herr Kühnel – Zimmer 561 Herr Milbrandt – Zimmer 523 Unterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt: Hinweis: Für die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können in der Stadtverwaltung eingesehen werden. Während dieser Auslegung können Stellungnahmen gesendet werden an: stadtplanung@neubrandenburg.de und bei Bedarf an: Stadtverwaltung Neubrandenburg Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung Abteilung Stadtplanung Friedrich-Engels-Ring 53 17033 Neubrandenburg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Wichtige Hinweise zum Download der Unterlagen Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren durch Einarbeitung von Stellungnahmen, neue Erkenntnisse und Planungserfordernisse ändern. Die Unterlagen dienen lediglich der persönlichen Information. Die Änderung, Ergänzung oder Verkürzung sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung der Unterlagen sind untersagt. Vervielfältigungen sowie alle Arten von Weiterverbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung sind nicht erlaubt. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung der Pläne bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg keine Gewährleistung.
textliche Festsetzungen PDF-Datei: 3 MB BegrÃŒndungPDF-Datei: 2.6 MB Interne Links

Standesamt / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Standesamt/

Herzlich willkommen im Standesamt der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg. Sie wollen in unserer schönen Viertorestadt die Ehe eingehen? Gern stehen Ihnen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der Stadt Neubrandenburg mit Rat und Tat zur Seite. Onlineservice Beantragung von Urkunden aus dem Geburten-/Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterberegister Traukalender Online In Neubrandenburg können Sie nach Ihren Wünschen verschiedene Eheschließungsorte wählen. An erster Stelle steht unser sehr beliebtes Historisches Zollhaus im Friedländer Tor inmitten der historischen Wallanlage. Das historische Zollhaus wurde im Jahr 2012 für die Nutzung des Standesamtes hergerichtet. Auf Wunsch der Verlobten kann die Eheschließung auch in der Neubrandenburger Konzertkirche, dem Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen, auf dem Fahrgastschiff „Mudder Schulten“ oder von Mai bis September auch im romantischen Tempel „Belvedere“ am Ufer des Tollensesees durchgeführt werden. Seit dem Jahr 2017 können sich Brautpaare im historischen Franziskanerkloster an ausgewählten Terminen das Ja-Wort geben. Bereits 1979 bis 1996 wurden die historischen Räume im Franziskanerkloster für Eheschließungen genutzt. Mit jährlich etwa 1000 Eheschließungen war das Franziskanerkloster der zweitbeliebteste Eheschließungsort der DDR. Und seit dem Jahr 2021 steht Ihnen auch der Rittersaal der Burg Penzlin zur Verfügung. Um weitere Informationen über die Eheschließungsorte zu erhalten, klicken Sie im digitalen Stadtplan die Piktogramme oder die Videoimpressionen an. Zur Karte der einzelnen Eheschließungsorte klicken Sie den jeweiligen Namen an: Friedländer Tor Franziskanerkloster Belvedere Konzertkirche Fahrgastschiff »Mudder Schulten« Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen Rittersaal der Burg Penzlin Zu unserem Standesamtsbezirk gehören neben der Stadt Neubrandenburg auch die Gemeinden des Amtes Neverin und des Amtes Penzlin. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, gern beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie in allen personenstandsrechtlichen Fragen. Weitere Beiträge zu Leben und Wohnen: Mit dem Hund unterwegs Migrations- und Integrationsangebote Friedhofswesen Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier: Stadtplan/Geodatenportal
Kalenderjahr 0395 555-2048 Sachgebietsleiter Kontaktformular Externe Links