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Virtueller Stadtrundgang / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Sport-Kultur/Tourismus/Virtueller-Stadtrundgang

Im Herzen der 1248 gegrÌndeten Stadt Neubrandenburg sind vielfÀltige Spuren der Vergangenheit erhalten. Umringt von der beeindruckenden Wehranlage haben sich in den Quartieren, nicht frei von BrÌchen, Altes und Neues verbunden. Markante Zeugnisse der wechselvollen Geschichte prÀgen das urbane Bild der Stadt, machen sie unverwechselbar. Eine besondere Spannung erzeugt dabei der Kontrast zwischen mittelalterlicher und moderner Architektur. Der virtuelle Stadtrundgang gewÀhrt durch Bild und Ton einen ganz neuen Blick auf das kulturelle Leben in der ostmecklenburgischen Stadt. An 15 Standorten öffnen QR-CodeschlÌssel Schaufenster, die Interessantes erzÀhlen sowie zum Besuch einladen. Die geschichtstrÀchtigen LokalitÀten bieten einen festlichen Rahmen fÌr Ausstellungen, Begegnungen und Veranstaltungen. Regionale Anziehungspunkte sind die Tore, das Schauspielhaus, das Haus der Kultur und Bildung (Archiv und Bibliothek), die Kunstsammlung, die Marienkirche, heute ein eindrucksvolles Konzerthaus, sowie die Johanniskirche mit dem ehemaligen Franziskanerkloster, das die stadtgeschichtliche Ausstellung beherbergt. Um weitere Informationen Ìber die Bauwerke des Virtuellen Stadtrundganges zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die Piktogramme oder die Videoimpressionen an. Zur Karte des einzelnen Bauwerkes klicken Sie den jeweiligen Namen an: Franziskanerkloster St. Johanniskirche Mönchenturm Polizeiinspektion PolizeiprÀsidium Treptower Haupttor Wiekhaus Nr. 25 Neubrandenburger Kunstsammlung St. Marienkirche/KONZERTKIRCHE Stargarder Tor Schauspielhaus Neues Tor FriedlÀnder Toranlage Wiekhaus Nr. 8 Haus der Kultur und Bildung (HKB) FÌr eine Hörprobe klicken Sie in die Smartphonedarstellung: Your browser does not support inline frames or is currently configured not to display inline frames. Weitere BeitrÀge zu Kultur und Tourismus: Baudenkmale Kunst im öffentlichen Raum Historische PlÀtze Tollensesee Fahrgastschifffahrt StrandbÀder Landschaftsgarten Brodaer Teiche Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier: Stadtplan/Geodatenportal
Telefon: 0395 555-2768 Fax: 0395 555-292768 E-Mail: E-Mail Raum: 744 Externe Links

StÀdtebauliche RahmenplÀne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/St%C3%A4dtebauliche-Rahmenpl%C3%A4ne/?La=1

StÀdtebauliche RahmenplÀne dienen dem Zweck, zusammengehörende Stadt- und Ortsteile zu erfassen, größere stÀdtebauliche ZusammenhÀnge aufzuzeigen und planerische Zielsetzungen zu entwickeln. Bei der Aufstellung von RahmenplÀnen fÃŒr die InnenstÀdte und historischen Stadt- und Ortskerne sind besondere stÀdtebauliche Zielsetzungen zu beachten. Dabei geht es z. B. um die Aufwertung des Stadtbildes, wobei Àsthetische Belange neben funktionalen zu berÃŒcksichtigen sind. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem die Pflege historischer Stadtstrukturen in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, Erhalt und StÀrkung der Wohnfunktion in Verbindung mit Nutzungsmischungen, die Entwicklung verkehrsberuhigter Zonen und eine stadtvertrÀgliche Unterbringung des ruhenden Verkehrs. In der Regel wird der stÀdtebauliche Rahmenplan mit TeilplÀnen (Bestandsplan, Gestaltungsplan, Nutzungsplan, Einzelhandelsfachplan, Verkehrsplan und DurchfÃŒhrungsplan) und einem Textteil (ErlÀuterungsbericht) aufgestellt. Er dient der anschaulichen Darstellung der von der Gemeinde beabsichtigten Planung und der Vorbereitung stÀdtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Rechtliche Bedeutung erlangt der stÀdtebauliche Rahmenplan im Zusammenhang mit den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), die sich auf stÀdtebauliche Aussagen und Beurteilungen der Gemeinde beziehen. Dies gilt vor allem fÃŒr das Besondere StÀdtebaurecht. Rechtsgrundlagen Erlass ÃŒber die stÀdtebauliche Rahmenplanung i. S. v. § 140 Nr. 4 BauGB vom 23.05.1991 – II 750 a – geÀndert am 06.07.1999 (Amtsblatt MV 1999, S. 788) StÀdtebauliche RahmenplÀne der Stadt Neubrandenburg: StÀdtebaulicher Rahmenplan »Innenstadt«, 1. Änderung der 3. Fortschreibung StÀdtebaulicher Rahmenplan »Vor dem Treptower Tor« StÀdtebaulicher Rahmenplan »Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt«, 1. Fortschreibung Öffentliche Auslegung
Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Interne Links

StÀdtebauliche RahmenplÀne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/St%C3%A4dtebauliche-Rahmenpl%C3%A4ne/

StÀdtebauliche RahmenplÀne dienen dem Zweck, zusammengehörende Stadt- und Ortsteile zu erfassen, größere stÀdtebauliche ZusammenhÀnge aufzuzeigen und planerische Zielsetzungen zu entwickeln. Bei der Aufstellung von RahmenplÀnen fÃŒr die InnenstÀdte und historischen Stadt- und Ortskerne sind besondere stÀdtebauliche Zielsetzungen zu beachten. Dabei geht es z. B. um die Aufwertung des Stadtbildes, wobei Àsthetische Belange neben funktionalen zu berÃŒcksichtigen sind. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem die Pflege historischer Stadtstrukturen in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, Erhalt und StÀrkung der Wohnfunktion in Verbindung mit Nutzungsmischungen, die Entwicklung verkehrsberuhigter Zonen und eine stadtvertrÀgliche Unterbringung des ruhenden Verkehrs. In der Regel wird der stÀdtebauliche Rahmenplan mit TeilplÀnen (Bestandsplan, Gestaltungsplan, Nutzungsplan, Einzelhandelsfachplan, Verkehrsplan und DurchfÃŒhrungsplan) und einem Textteil (ErlÀuterungsbericht) aufgestellt. Er dient der anschaulichen Darstellung der von der Gemeinde beabsichtigten Planung und der Vorbereitung stÀdtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Rechtliche Bedeutung erlangt der stÀdtebauliche Rahmenplan im Zusammenhang mit den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), die sich auf stÀdtebauliche Aussagen und Beurteilungen der Gemeinde beziehen. Dies gilt vor allem fÃŒr das Besondere StÀdtebaurecht. Rechtsgrundlagen Erlass ÃŒber die stÀdtebauliche Rahmenplanung i. S. v. § 140 Nr. 4 BauGB vom 23.05.1991 – II 750 a – geÀndert am 06.07.1999 (Amtsblatt MV 1999, S. 788) StÀdtebauliche RahmenplÀne der Stadt Neubrandenburg: StÀdtebaulicher Rahmenplan »Innenstadt«, 1. Änderung der 3. Fortschreibung StÀdtebaulicher Rahmenplan »Vor dem Treptower Tor« StÀdtebaulicher Rahmenplan »Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt«, 1. Fortschreibung Öffentliche Auslegung
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Behindertenbeauftragte / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/Behindertenbeauftragte/

Liebe BÌrgerin, lieber BÌrger, ich bin die Beauftragte fÌr die Belange von Menschen mit Behinderung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg. Ich verstehe mich als Interessenvertreterin der Menschen mit Behinderung. Durch den Abbau von Barrieren möchte ich Chancengleichheit fördern, denn Barrierefreiheit ist ein Mehrwert fÌr alle: Personen mit Behinderung, Familien mit Kinderwagen oder auch Seniorinnen und Senioren können unkompliziert den öffentlichen Nahverkehr nutzen, an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen oder GebÀude erreichen. Aufgrund von Vor-Ort-Terminen und um Wartezeiten zu verkÌrzen, ist eine Terminvereinbarung im Vorfeld sinnvoll. Bitte wenden Sie sich dazu an 0395 555-2315. Ich stehe fÌr Beratungen zu folgenden Bereichen zur VerfÌgung: Informationen zum Thema Schwerbehinderung, Auskunft Ìber die ZustÀndigkeit von Ämtern, Beratung bei rechtlichen Fragen, UnterstÌtzung bei der Formulierung von AntrÀgen und der Durchsetzung rechtlicher AnsprÌche. Ramona Batke Beauftragte fÌr die Belange von Menschen mit Behinderung
Selbsthilfekontaktstelle Seniorenbeirat der Stadt Dokumente und Links BroschÃŒre

Behindertenbeauftragte / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/Behindertenbeauftragte/?La=1

Liebe BÌrgerin, lieber BÌrger, ich bin die Beauftragte fÌr die Belange von Menschen mit Behinderung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg. Ich verstehe mich als Interessenvertreterin der Menschen mit Behinderung. Durch den Abbau von Barrieren möchte ich Chancengleichheit fördern, denn Barrierefreiheit ist ein Mehrwert fÌr alle: Personen mit Behinderung, Familien mit Kinderwagen oder auch Seniorinnen und Senioren können unkompliziert den öffentlichen Nahverkehr nutzen, an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen oder GebÀude erreichen. Aufgrund von Vor-Ort-Terminen und um Wartezeiten zu verkÌrzen, ist eine Terminvereinbarung im Vorfeld sinnvoll. Bitte wenden Sie sich dazu an 0395 555-2315. Ich stehe fÌr Beratungen zu folgenden Bereichen zur VerfÌgung: Informationen zum Thema Schwerbehinderung, Auskunft Ìber die ZustÀndigkeit von Ämtern, Beratung bei rechtlichen Fragen, UnterstÌtzung bei der Formulierung von AntrÀgen und der Durchsetzung rechtlicher AnsprÌche. Ramona Batke Beauftragte fÌr die Belange von Menschen mit Behinderung
Selbsthilfekontaktstelle Seniorenbeirat der Stadt Dokumente und Links BroschÃŒre

Virtueller Stadtrundgang / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Sport-Kultur/Tourismus/Virtueller-Stadtrundgang/?La=1

Im Herzen der 1248 gegrÌndeten Stadt Neubrandenburg sind vielfÀltige Spuren der Vergangenheit erhalten. Umringt von der beeindruckenden Wehranlage haben sich in den Quartieren, nicht frei von BrÌchen, Altes und Neues verbunden. Markante Zeugnisse der wechselvollen Geschichte prÀgen das urbane Bild der Stadt, machen sie unverwechselbar. Eine besondere Spannung erzeugt dabei der Kontrast zwischen mittelalterlicher und moderner Architektur. Der virtuelle Stadtrundgang gewÀhrt durch Bild und Ton einen ganz neuen Blick auf das kulturelle Leben in der ostmecklenburgischen Stadt. An 15 Standorten öffnen QR-CodeschlÌssel Schaufenster, die Interessantes erzÀhlen sowie zum Besuch einladen. Die geschichtstrÀchtigen LokalitÀten bieten einen festlichen Rahmen fÌr Ausstellungen, Begegnungen und Veranstaltungen. Regionale Anziehungspunkte sind die Tore, das Schauspielhaus, das Haus der Kultur und Bildung (Archiv und Bibliothek), die Kunstsammlung, die Marienkirche, heute ein eindrucksvolles Konzerthaus, sowie die Johanniskirche mit dem ehemaligen Franziskanerkloster, das die stadtgeschichtliche Ausstellung beherbergt. Um weitere Informationen Ìber die Bauwerke des Virtuellen Stadtrundganges zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die Piktogramme oder die Videoimpressionen an. Zur Karte des einzelnen Bauwerkes klicken Sie den jeweiligen Namen an: Franziskanerkloster St. Johanniskirche Mönchenturm Polizeiinspektion PolizeiprÀsidium Treptower Haupttor Wiekhaus Nr. 25 Neubrandenburger Kunstsammlung St. Marienkirche/KONZERTKIRCHE Stargarder Tor Schauspielhaus Neues Tor FriedlÀnder Toranlage Wiekhaus Nr. 8 Haus der Kultur und Bildung (HKB) FÌr eine Hörprobe klicken Sie in die Smartphonedarstellung: Your browser does not support inline frames or is currently configured not to display inline frames. Weitere BeitrÀge zu Kultur und Tourismus: Baudenkmale Kunst im öffentlichen Raum Historische PlÀtze Tollensesee Fahrgastschifffahrt StrandbÀder Landschaftsgarten Brodaer Teiche Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier: Stadtplan/Geodatenportal
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Vier-Tore-Stadt prÀsentiert Demografiebericht / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.4161.1&object=tx%7C3330.4161.1

Neubrandenburg setzt auf stabile Bevölkerungsentwicklung und auf Wachstum Die Vier-Tore-Stadt kann erstmals anhand eines Demografieberichtes eine analytische Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung prÀsentieren. In dem Bericht werden die aktuellen demografischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur, Entwicklung der Geburten und der Gestorbenen sowie die Wanderungsbewegungen ÃŒber die Stadtgrenze und die innerstÀdtischen UmzÃŒge ÃŒber die Stadtgebietsgrenzen dargestellt. Der Stadt wird eine stabile Bevölkerungsentwicklung prognostiziert, wenngleich „die gegenwÀrtige Bevölkerungsentwicklung der Vier-Tore-Stadt gekennzeichnet ist, durch ein niedriges Geburtenniveau in Verbindung mit einem GestorbenenÃŒberschuss, einer steigenden Lebenserwartung der Menschen, einer alternden Alters- und Geschlechtsstruktur und Abwanderung junger Menschen“, heißt es in dem Bericht. Diese Entwicklungen haben einen nachhaltigen Einfluss auf die Bevölkerungsstruktur und zeigen sich im Ausmaß der demographischen Alterung der Bevölkerung in Verbindung mit einer schrumpfenden Einwohnerzahl. AusfÃŒhrlich dargestellt werden zudem die aktuellen demografischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur. Die Ausrichtung fÃŒr die Vier-Tore-Stadt hat OberbÃŒrgermeister Silvio Witt bereits 2018 verkÃŒndet. Er setzt sich fÃŒr Stadtgestaltung ein, die sich nicht auf die prognostizierten schrumpfenden Bevölkerungszahlen konzentriert, sondern auf Wachstum. „Ich sehe Neubrandenburg als eine weiterhin wachsende Stadt. Unsere stadtplanerischen AktivitÀten sollten sich daher auch auf ein Wachstum ausrichten.“ Die Entwicklung der vergangenen Jahre spreche fÃŒr dieses Ziel. Neubrandenburg hat nicht nur einen riesigen Schuldenberg abgebaut, sondern setzt auch auf strategisch klugen Wohnungsbau, neue InfrastrukturansÀtze und eine starke Wirtschaft als einen der wichtigsten Pfeiler fÃŒr die Entwicklung der Stadt. In dem Demografiebericht wird bestÀtigt: „Die stabile Bevölkerungsentwicklung der Stadt Neubrandenburg in den vergangenen Jahren ist Ausdruck einer gefestigten Wirtschaftsstruktur und einer positiven Ausstrahlungskraft in seiner Funktion als Oberzentrum.“ FÃŒr den Demografiebericht wurden die Einwohnerdaten als Abzug aus dem Melderegister erhoben. Die Statistikstelle der Verwaltung lieferte unter anderem detaillierte und kleinrÀumige Zahlen. Die in dem Bericht verwendeten Daten beruhen auf dem jeweils aktuellsten verfÃŒgbaren Stand. Es ist beabsichtigt, kÃŒnftig regelmÀßig einen Demografiebericht zur demografischen Entwicklung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg zu veröffentlichen. Auf die vorliegende Analyse der aktuellen Bevölkerungsentwicklung aufbauend, wird zeitnah eine Bevölkerungsprognose zur kÃŒnftigen Einwohnerentwicklung der Stadt Neubrandenburg und seiner Stadtgebiete folgen.
Demografiebericht der Vier-Tore-Stadt NeubrandenburgPDF-Datei: 4.2 MB Interne Links

775 Jahre Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5330.1&object=tx%7C3330.5330.1

Ein StadtjubilÀum ist der beste Anlass, gemeinsam zu feiern. Gerade nach den zurÌckliegenden zwei Jahren mit eingeschrÀnktem Kultur- und Freizeitangebot, freue ich mich sehr auf ein buntes und ereignisreiches Festjahr 2023. Es werden zwölf Monate mit vielen großen und kleinen Veranstaltungen sowie ruhigen und beschwingten Konzerten sein. Es wÀre schön, wenn sich möglichst viele Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger in die Gestaltung unseres StadtjubilÀums einbringen. So können wir zeigen, wie facettenreich das Leben in der Vier-Tore-Stadt ist. Silvio Witt OberbÌrgermeister der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Die Festadorantin wird unser JubilÀumsjahr 2023 begleiten.
: 0395 5595-0 www.vznb.de Nachricht schreiben Adresse exportieren Interne Links

Verteidigungsministerin verleiht der Vier-Tore-Stadt den »Preis Bundeswehr und Gesellschaft« / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.4648.1&object=tx%7C3330.4648.1

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ist gestern von der Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, mit dem „Preis Bundeswehr und Gesellschaft 2021“ geehrt worden. OberbÃŒrgermeister Silvio Witt nahm den Preis, der in diesem Jahr zum siebten Mal vergeben wurde, in der Kategorie Gebietskörperschaften entgegen. Mit der Auszeichnung werden Einzelpersonen oder Institutionen gewÃŒrdigt, die sich in besonderem Maße fÃŒr die Belange der Bundeswehr oder ihrer Angehörigen in Öffentlichkeit und Gesellschaft einsetzen, heißt es seitens des Ministeriums. Absicht der Stiftung des Preises ist es, das VerhÀltnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft weiter zu vertiefen und langfristig zu festigen. Die Auszeichnung in vier Kategorien besteht aus einer Skulptur, einer Urkunde sowie einem Preisgeld von 2500 Euro. „Die Stadt Neubrandenburg wurde durch die dort stationierte Panzergrenadierbrigade 41 als PreistrÀger vorgeschlagen“, informiert das Bundesministerium der Verteidigung. Seit 2014 gibt es einen Patenschaftsvertrag zwischen Stadt und Bundeswehr, der in Neubrandenburg gelebt wird. Das zeigt sich unter anderem an gemeinsamen Kranzniederlegungen und regelmÀßig organisierten Vortragsreihen. Beim Vier-Tore-Fest ist die Bundeswehr stets prÀsent. Gemeinsam mit den Soldatinnen und Soldaten wurde der Lazarettfriedhof instandgesetzt. Die Panzergrenadierbrigade hat auf dem Friedhof einen Gedenkstein fÃŒr ihre im Dienst Verstorbenen und Gefallenen aufgestellt. Somit leistet Neubrandenburg einen „wertvollen und sichtbaren Beitrag zur Erinnerungskultur“, heißt es in er Laudatio. Nicht zuletzt wird mit Bannern an den Haupteingangsstraßen auf die Patenschaft verwiesen und damit ein Zeichen der Zusammengehörigkeit gesetzt. „Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung. Die Bundeswehr ist ein wichtiger Teil und vor allem ein wichtiger Partner in der Stadt. Die Zusammenarbeit wird immer weiter ausgebaut und ist fÃŒr beide Seiten Àußerst wertvoll“, betont Silvio Witt. „Neubrandenburg versteht sich als Garnisonsstadt mit Tradition in der die Bundeswehr zum gelebten Alltag und zum Straßenbild gehört.“ Das Preisgeld kommt einem sozialen Zweck zugute. Es ist nicht die erste Auszeichnung der Bundeswehr fÃŒr Neubrandenburg in diesem Jahr. Erst im Juni erhielt OberbÃŒrgermeister Silvio Witt das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold, die höchste militÀrische Auszeichnung, die in der Bundesrepublik Deutschland einem Zivilisten verliehen werden kann. Bei der Preisverleihung in Berlin freute sich Silvio Witt den ehemaligen Kommandeur der Panzergrenadierbrigade Andreas Durst und den derzeitigen Kommandeur Oberst Christian Nawrat begrÌßen zu können.
 Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg © Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Externe Links

Einwohnerfragestunde / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Ratsinformation/Einwohnerfragestunde/?La=1

Grundlage ist die Kommunalverfassung fÃŒr das Land Mecklenburg-Vorpommern. § 17 Fragestunde, Anhörung (1) Die Gemeindevertretung soll bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit einrÀumen, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und VorschlÀge oder Anregungen zu unterbreiten. § 14 Absatz 3 gilt entsprechend. (2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, SachverstÀndige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. (3) Das NÀhere regelt die Hauptsatzung. In der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg sind im § 3 die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner geregelt. § 3 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner (4) Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neubrandenburg erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Sitzung der Stadtvertretung Fragen zu stellen und VorschlÀge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, VorschlÀge und Anregungen dÃŒrfen sich dabei nicht auf BeratungsgegenstÀnde der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der StadtprÀsidentin/beim StadtprÀsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen. (5) Auf Antrag eines Mitgliedes der Stadtvertretung entscheidet die Stadtvertretung ÃŒber die Anhörung von SachverstÀndigen sowie derjenigen Einwohnerinnen und Einwohner, die durch den Beschlussgegenstand betroffen sind, in ihrer Sitzung. Über die Anhörung des Agenda-Beirats oder seiner Arbeitskreise, in denen Fachleute und Betroffene, BÃŒrgerinnen und BÃŒrger an konkreten Themenfeldern arbeiten, entscheidet die Stadtvertretung aufgrund dessen Stellungnahmen. Als Einwohnerin und Einwohner der Stadt haben Sie die Möglichkeit in der Sitzung der Stadtvertretung nach GeschÀftsordnung – § 10, (1), II. Einwohnerfragestunde – Ihre Fragen in der Sitzung persönlich vorzutragen bzw. im Vorfeld der Sitzung diese formlos unter BeifÃŒgen der Anschrift (fÃŒr gegebenenfalls schriftliche Antwort) im BÃŒro der Stadtvertretung (bei der StadtprÀsidentin/beim StadtprÀsidenten) einzureichen. Mit Verteiler an die Stadtvertretung und -verwaltung erhÀlt der zustÀndige Personenkreis von Ihren Fragen Kenntnis.
GeschÀftsordnung der Stadtvertretung NeubrandenburgPDF-Datei: 229 kB Externe Links