Selbstbestimmungsgesetz: Anmeldungen zur Änderung des Geschlechts und des Vornamens können ab 1. August eingereicht werden / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6296.1&object=tx%7C3330.6296.1
Am 1. November 2024 tritt das Gesetz Ìber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Danach ist es möglich, durch eine ErklÀrung das im Geburtsregister eingetragene Geschlecht zu Àndern und in der Folge ein dem Geschlecht entsprechenden Vornamen zu wÀhlen. Nach § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) ist es vorgeschrieben, dass die Absicht zur Abgabe einer entsprechenden ErklÀrung drei Monate im Voraus im Standesamt anzumelden ist. Damit können frÌhestens ab 1. August 2024 Anmeldungen zur Abgabe einer solchen ErklÀrung im Standesamt eingereicht werden. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist wÌrde das Standesamt sich dann bei der oder dem Antragstellenden melden, um einen Termin zur Abgabe der ErklÀrung zu vereinbaren.
nderung des Geschlechtseintrags – volljÀhrige PersonPDF-Datei: 194 kB Interne Links
