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Das Grundgesetz – Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit – Wissen – SWR Kindernetz

https://www.kindernetz.de/wissen/grundgesetz-artikel-2-freie-entfaltung-der-persoenlichkeit-100.html

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
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