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Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Ingolstadt

https://www.ingolstadt.de/Leben/Diversit%C3%A4t/Inklusion/

Die Beauftragte berät die Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) ist Anlaufstelle für Menschen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch und berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG) beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr des BayBGG wirkt bei allen Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken und greift von sich aus Angelegenheiten auf ist weisungsungebunden, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und fördert die Netzwerkarbeit
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Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Ingolstadt

https://www.ingolstadt.de/Leben/Diversit%C3%A4t/Inklusion/?La=1

Die Beauftragte berät die Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) ist Anlaufstelle für Menschen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch und berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG) beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr des BayBGG wirkt bei allen Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken und greift von sich aus Angelegenheiten auf ist weisungsungebunden, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und fördert die Netzwerkarbeit
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Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Ingolstadt

https://www.ingolstadt.de/Leben/Diversit%C3%A4t/Menschen-mit-Behinderung/Inklusions-beauftragte/

Die Beauftragte berät die Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) ist Anlaufstelle für Menschen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch und berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG) beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr des BayBGG wirkt bei allen Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken und greift von sich aus Angelegenheiten auf ist weisungsungebunden, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und fördert die Netzwerkarbeit
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Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. www.vamv.de www.bmfsfj.de Tafel www.tafel-in.de Kleiderkammer www.caritas-eichstaett.de Gebrauchtwarenmarkt www.caritas-wohnheime-werkstaetten.de Online Kinderportal der Stadt Ingolstadt (Kidnetting.de) www.kidnetting.de Kuren für Mütter, Mütter mit Kinder, Kinder www.eltern.de www.muettergenesungswerk.de Stiftung „Familien in Not“ www.familieninnot-ingolstadt.de Alleinerziehen in Bayern www.stmas.bayern.de Familienforschung Alleinerziehende www.bmfsfj.de Dossier Alleinerziehende www.brigitte.de   www.alleinerziehende-bmas.de www.lob-magazin.de www.caritas-ingolstadt.de www.muenchen.ihk.de www.pro-beschaeftigung.de www.ingolstadt.de/familien www.ingolstadt.de/Jugendamt www.ingolstadt.de/jobcenter  
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Die Beauftragte berät die Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) ist Anlaufstelle für Menschen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch und berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG) beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr des BayBGG wirkt bei allen Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken und greift von sich aus Angelegenheiten auf ist weisungsungebunden, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und fördert die Netzwerkarbeit
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