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Ratgeber für Notfallvorsorge – richtiges Verhalten in Krisensituationen

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Recht-Ordnung/Feuerwehr/Ratgeber-f%C3%BCr-Notfallvorsorge/

Feuer, Unwetter, Hochwasser, Stromausfall – an solche Notsituation denkt keiner gerne. Dennoch können sie uns betreffen. Tritt der Ernstfall ein, sind zwei Dinge für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend: Sind Sie gut auf eine Krisensituation vorbereitet und wissen Sie, wie Sie nun richtig handeln? Auf dieser Seite möchten wir auf diese beiden Aspekte eingehen und erläutern, was zur Notfallvorsorge gehört, welche Vorkehrungen jeder zuhause treffen sollte und wie Behörden in Notfällen die Bevölkerung warnen. Außerdem erklären wir, wie Sie sich bei Gefahren richtig verhalten und wo es weitere Informationen oder Hilfe gibt. Ingolstadt ist gut auf Katastrophen vorbereitet. Bei großflächigen oder sehr schweren Schadenslagen kann es jedoch sein, dass Rettungskräfte nicht sofort überall sein können. Dann ist es entscheidend, dass Sie sich erst einmal selbst helfen können. Nehmen Sie sich daher Zeit, über Ihre persönliche Notfallplanung nachzudenken und bewahren Sie diese Informationen auf, um sie im Fall der Fälle schnell griffbereit zu haben. Die wesentlichen Informationen haben wir in einem Flyer zusammengefasst, den Sie hier als PDF herunterladen können: Ratgeber für Notfallvorsorge – richtiges Verhalten in Krisensituationen (Broschüre)   Der Notfallflyer ist auch in weiteren Sprachen verfügbar: Weitere Informationsbroschüren finden Sie hier: Informationen zum Thema Stromausfall in privaten Haushalten – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (PDF) Stromausfall: Informationen und Handlungsempfehlungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen (PDF) Weitere Informationen zur Notfallvorsorge und dem richtigen Verhalten in Krisensituationen bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter www.bbk.bund.de
Unsernherrner Straße 31a, 85053 Ingolstadt) Die Standorte finden Sie auch unter folgendem Link

Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung

https://www.ingolstadt.de/Leben/Arbeit-Jobcenter/index.php?object=tx%7C465.1872.1&NavID=2789.27&La=1

Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung richten sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung und der Merkzeichen, welche vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgestellt werden. Wir bitten Sie zu beachten, dass die Stadt Ingolstadt als Straßenverkehrsbehörde fachlich nicht in der Lage ist, Ihren gesundheitlichen Zustand objektiv zu bewerten. Die Prüfung, ob die Kriterien erfüllt sind, wird ausschließlich vom ZBFS geführt. Anträge auf Parkerleichterungen können daher nur zu einer positiven Entscheidung führen, wenn die notwendigen medizinischen Anforderungen vorher amtlich durch das ZBFS bescheinigt wurden. Wenn bei Ihnen einer der folgenden medizinischen Voraussetzungen vorliegt und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch das ZBFS ausgestellt wurde, können Sie einen Parkausweis erhalten. 
Behinderung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales Barrierefreie Parkplätze (Ihr Link

Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung

https://www.ingolstadt.de/Leben/Diversit%C3%A4t/Menschen-mit-Behinderung/Mobilit%C3%A4ts-einschr%C3%A4nkungen/index.php?object=tx%7C465.1872.1&NavID=2789.276&La=1

Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung richten sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung und der Merkzeichen, welche vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgestellt werden. Wir bitten Sie zu beachten, dass die Stadt Ingolstadt als Straßenverkehrsbehörde fachlich nicht in der Lage ist, Ihren gesundheitlichen Zustand objektiv zu bewerten. Die Prüfung, ob die Kriterien erfüllt sind, wird ausschließlich vom ZBFS geführt. Anträge auf Parkerleichterungen können daher nur zu einer positiven Entscheidung führen, wenn die notwendigen medizinischen Anforderungen vorher amtlich durch das ZBFS bescheinigt wurden. Wenn bei Ihnen einer der folgenden medizinischen Voraussetzungen vorliegt und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch das ZBFS ausgestellt wurde, können Sie einen Parkausweis erhalten. 
Behinderung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales Barrierefreie Parkplätze (Ihr Link