Dein Suchergebnis zum Thema: Link

Die Betreuungsbehörde – FAQ | Landeshauptstadt Mainz

https://www.gutenberg.de/www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/betreuungsbehoerde/betreuungsbehoerde.php?p=36752%2C36670%2C42760%2C893646

Wenn eine erwachsene Person krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann und sie niemanden bevollmächtigt hat, kann vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Weitere Informationen Beglaubigung einholen – beglaubigte Kopie beglaubigen Link

    Kategorien:
  • Wissen
Seite melden