Vollstreckung – Stadt Gersthofen https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/vollstreckung/
Erfolgt auch nach Mahnung keine Zahlung des rückständigen Betrages, ergreift die Stadtkasse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Abnahme der Eidesstattlicher Vermögensauskunft, ein Schufa-Eintrag oder die Pfändung von Vermögen und/oder Forderungen etc. sind für den Schuldner nicht nur unangenehm, sondern teilweise auch mit hohen…
geschlossen Telefon: 0821/2491-98122 E-Mail: stadtkasse@gersthofen.de Dokumente & Links