Dein Suchergebnis zum Thema: Link

Abmeldung ins Ausland – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/abmeldung-ins-ausland/

Falls Sie Ihren Wohnsitz von Gersthofen ins Ausland verlegen, müssen Sie sich im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen abmelden. Dies ist bereits eine Woche vor Wegzug ins Ausland möglich. Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen….
Freitag geschlossen Telefon: 0821/2491 – 0 E-Mail: bsz@gersthofen.de Dokumente & Links

Bestattungsdienst der Stadt Gersthofen – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/bestattungsdienst/

Der Bestattungsdienst ist Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen für Sie erreichbar. Er übernimmt auf Wunsch die komplette Abwicklung eines Sterbefalls: • Individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch.• Überführungen vom Sterbeort in alle Friedhöfe im In- und Ausland.•…
– 13:00 Uhr Telefon: 0821/2991382 E-Mail: friedhof@gersthofen.de Dokumente & Links

Ehefähigkeitszeugnis – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/ehefaehigkeitszeugnis/

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten ein “Ehefähigkeitszeugnis” vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes oder mit dem Standesamt, bei dem Sie die Ehe schließen wollen….
geschlossen Telefon: 0821/2491-98135 E-Mail: standesamt@gersthofen.de Dokumente & Links

Anmeldung / Zuzug aus dem Ausland – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/anmeldung-aus-dem-ausland/

Ein Zuzug aus dem Ausland nach Gersthofen ist innerhalb zwei Wochen im Bürgerservicezentrum anzuzeigen. Eine Anmeldung für die Zukunft ist nicht möglich. Alle anzumeldenden Personen müssen persönlich vorsprechen. Ausnahme Kurzaufenthalt: Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann…
Freitag geschlossen Telefon: 0821/2491 – 0 E-Mail: bsz@gersthofen.de Dokumente & Links

Feuerwerk, Himmelslaternen – Stadt Gersthofen

https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/feuerwerk/

Grundsätzlich ist für ein Feuerwerk der Klasse II (Kleinfeuerwerk), das im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 30. Dezember abgebrannt werden soll, eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Erste Verordnung zumSprengstoffgesetz (1.SprengV) erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist einbegründeter Anlass. Zur…
geschlossen Telefon: 0821/2491-98123 E-Mail: ordnungsamt@gersthofen.de Dokumente & Links