Nebenwohnsitz Archive – Stadt Gersthofen https://gersthofen.de/services/keywords/nebenwohnsitz/
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) Wohnungsgeberbestätigung (unter Dokumente & Links
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In der Stadtkasse werden sämtliche Zahlungseingänge (Barzahlung, Überweisung, Lastschrift) verbucht. Haben Sie Fragen zu einer Zahlung, wenden Sie sich gerne an die Stadtkasse, dort wird Ihnen weitergeholfen.
geschlossen Telefon: 0821/2491-98122 E-Mail: stadtkasse@gersthofen.de Dokumente & Links
Der Rechnungslauf bei der Stadt Gersthofen wurde standardisiert, um eine möglichst schnelle und reibungslose Auszahlung zu gewährleisten. Sollte sich doch einmal eine Zahlung verspäten, setzen Sie sich mit dem Sachgebiet oder Team in Verbindung, an welches Sie die Rechnung gestellt…
geschlossen Telefon: 0821/2491-98122 E-Mail: stadtkasse@gersthofen.de Dokumente & Links
Sie finden das Antragsformular auch unter Dokumente & Links.
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Für die Wahlen benötigt die Stadt Gersthofen rund 200 ehrenamtliche Wahlhelfer.Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben und wahlberechtigt sein, melden Sie sich bitte im Wahlamt. Diesen Service können Sie online erledigen:
Freitag geschlossen Telefon: 0821/2491-0 E-Mail: wahlen@gersthofen.de Dokumente & Links
Die Stadt Gersthofen ist für die Organisation aller Wahlen wie Bundestags- und Europawahlen, Landtags- und Kommunalwahlen, aber auch Bürgerentscheide und Volksbegehren im Stadtgebiet zuständig. Rechtzeitig vor jeder Wahl erhalten alle Wahlberechtigten von der Stadt Gersthofen ein Wahlbenachrichtigungsschreiben übersandt. Mit dieser…
Freitag geschlossen Telefon: 0821/2491-0 E-Mail: wahlen@gersthofen.de Dokumente & Links
Erfolgt auch nach Mahnung keine Zahlung des rückständigen Betrages, ergreift die Stadtkasse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Abnahme der Eidesstattlicher Vermögensauskunft, ein Schufa-Eintrag oder die Pfändung von Vermögen und/oder Forderungen etc. sind für den Schuldner nicht nur unangenehm, sondern teilweise auch mit hohen…
geschlossen Telefon: 0821/2491-98122 E-Mail: stadtkasse@gersthofen.de Dokumente & Links
Werbeanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Bayer. Bauordnung (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und bedürfen unter Umständen einer Baugenehmigung. Die Frage der Zulässigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen von Bebauungsplänen bzw. der Werbeanlagensatzung.
geschlossen Telefon: 0821/2491-98110 E-Mail: bauverwaltung@gersthofen.de Dokumente & Links