Ausstieg aus der Kernkraft https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/ausstieg-aus-der-kernkraft-477690
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Die EU-Mitgliedstaaten haben dem EU-US-Datenschutzschild zugestimmt. Er regelt den transatlantischen Datenverkehr. Die USA haben der EU zugesichert, dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit klaren Beschränkungen und Aufsichtsmechanismen unterliegt. Die willkürliche Massenüberwachung der Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ist ausgeschlossen.
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Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position für eine europäische Datenschutzreform verständigt. „Die Datenschutzgrundverordnung garantiert in unserer digitalisierten Welt die Souveränität der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten“, so Bundesjustizminister Maas dazu. In Zukunft wird in ganz Europa das gleiche Recht angewandt und damit einheitliche Regeln für das Datenschutzniveau geschaffen.
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Der Datenschutzschild zwischen Europa und den USA funktioniere gut, seine Handhabung könne aber noch verbessert werden. Das ist das Ergebnis des ersten Bericht zur jährlichen Überprüfung der Funktionsweise des EU-US-Datenschutzschilds, den die Europäische Kommission nun vorgelegt hat.
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Europa macht Fortschritte bei der Digitalisierung, aber viele Länder müssen noch einen Gang zulegen, erklärte Andris Ansip, der zuständige EU-Kommissar bei der Vorstellung des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Danach liegt Deutschland auf Platz elf und hat Nachholbedarf bei der Verbesserung von Online-Behördendiensten. Ganz vorn liegen Dänemark, Finnland, Schweden und die Niederlande.
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