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BMEL – Pflichtangaben – EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html

Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Das System bietet auch Links zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen und bestehenden

BMEL – Arbeit und Freizeit – Obst und Gemüse

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/arbeit-und-freizeit/internationales-jahr-obst-gemuese.html

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte das Jahr 2021 zum Internationalen Jahr für Obst und Gemüse ausgerufen. Die Entscheidung ging auf einen Vorschlag der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO zurück. Das Themenjahr sollte rund um den Globus dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen für die wichtige Rolle von Obst und Gemüse.
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