BMEL – Tabak – Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmal von Tabakerzeugnissen https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/tabak/rueckverfolgbarkeit-sicherheitsmerkmale-tabak.html?nn=4764
Zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen sind Packungen von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal (Rückverfolgbarkeit) und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal zu versehen.
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