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Ersatz der zweiten Fremdsprache durch die Erstsprache: Portal Sprachbildung und Interkulturelle Bildung

https://bildungsportal-niedersachsen.de/sib/mehrsprachigkeit-interkulturalitaet/sprachfeststellungspruefungen/ersatz-der-zweiten-fremdsprache

Ist das Erlernen der zweiten Pflichtfremdsprache nicht möglich, können die Leistungen in der Erstsprache durch Sprachfeststellungsprüfung nachgewiesen werden.
Unter folgendem Link finden Sie die Informationen und den Antrags-Sharepoint für