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Bildungsportal Niedersachsen Besondere Finanzhilfe in der Sprachförderung § 31 NKiTaG: Bildungsportal Niedersachsen

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Besondere Finanzhilfe Sprachförderung gemäß § 31 NKiTaG Das Land Niedersachsen gewährt den örtlichen Trägern seit dem 01.08.2018 als Ausgleich für die Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenz sowie die Aufgaben der Tageseinrichtungen nach § 4 Abs. 1 und 2 Satz 3 und § 14 NKiTaG jeweils auf Antrag eine besondere Finanzhilfe gemäß § 31 NKiTaG.
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