2.2. Präambel – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=2.2-preamble
Der Ausdruck „Präambel“ bezeichnet den Text, der dem Titel folgt und dem verfügenden Teil vorangestellt ist, d. h. die Bezugsvermerke, die Erwägungsgründe sowie ihre einleitenden und abschließenden Formeln.
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