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Einleitung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Einleitung zum Amtsblatt enthält einen Überblick über die Geschichte des Amtsblatts, die Autorendienste und die Hilfsmittel und Nachschlagewerke, die für die im Amtsblatt zu veröffentlichenden Texte verwendet werden.
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4.3.2. Fortlaufende Ressourcen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Nach Maßgabe der Norm ISO 3297:2022 (ISSN) sind fortlaufende Ressourcen Werke ohne im Vorhinein geplanten Abschluss, die in jedweder Publikationsform erscheinen können und deren sukzessive oder in integrierender Form erscheinende Ausgaben in der Regel eine numerische oder chronologische Bezeichnung tragen.
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9.6. Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission: amtliche Bezeichnungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission werden in Voll- oder Kurzform bezeichnet, mit gängigem oder internem Kürzel und nach Politikbereichen.
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9.1.2. Adressen in einsprachigen Dokumenten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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In einsprachigen Veröffentlichungen gelten unterschiedliche Regeln und Empfehlungen für Sendungen in Länder, die das lateinische Alphabet verwenden, für Nicht-EU-Länder, die das lateinische Alphabet nicht verwenden, und für Mitgliedstaaten, die das kyrillische oder griechische Alphabet verwenden.
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9.5.6. Sonstige Stellen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Zu den hier aufgelisteten sonstigen Stellen gehören die gemeinsamen Unternehmen, die für die Zusammenarbeit in den EU-Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation gegründet wurden.
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6. Typografische Angaben und Textüberprüfung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Um harmonisierte Veröffentlichungen in einem mehrsprachigen Umfeld zu erstellen, ist den Arbeitsrichtlinien für typografische Anweisungen und eine standardisierte Gestaltung zu folgen.
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6.2. Überprüfung elektronischer Manuskripte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Mithilfe spezieller Programme können die Struktur des Textes sowie die korrekte Verwendung und Anwendung der einheitlichen Schreibregeln überprüft werden.
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9.1.5. Adressen in den Mitgliedstaaten: Besonderheiten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Postleitzahlen der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich – es gibt Ländercodes, Leerzeichen oder Bindestriche –, und die Sprache, die für die Adressen in einem Werk zu verwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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5.4.4. Sonstige Disclaimer – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Dem Schutzvermerk können weitere rechtliche Hinweise hinzugefügt werden, um die Verantwortung für die Nutzung der bereitgestellten Informationen, den Inhalt des Dokuments oder die geäußerten Meinungen abzulehnen.
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5.4.2. Genehmigung der Weiterverwendung und Bedingungen für die Weiterverwendung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.
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