Gerichte verbieten isolierte Proteinangaben | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/news/gerichte-verbieten-isolierte-proteinangaben
Der Proteingehalt eines Desserts darf nicht isoliert auf der Verpackung stehen, so ein Urteil des Landgerichts München. Ähnlich urteilte kürzlich das Landgericht Heilbronn.
B. 16 g Protein auf eine Verpackung von 40 g; enthält also pro 100 g ganze 40 g Protein
