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Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/afrikanische-schweinepest-beantragung-der-benennung-durch-lebensmittelbetrieb-106648/

Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und  verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen. 
die unmittelbare Schlachtung gehaltener Schweine aus den Sperrzonen II und III b)

Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gefahrgutbefoerderung-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-fahrwegbestimmung-und-sonstigem-1799/

Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
zugänglichen Stelle außerhalb von Ortschaften nach Abschnitt 7.5.11 CV 1 Abs. 1 Buchst. b

Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/funkanlagen-der-feuerwehren-und-des-katastrophenschutzes-beantragung-1564/

Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
B.

Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung nach § 75 SGB VIII | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/traeger-der-freien-jugendhilfe-beantragung-der-anerkennung-nach-75-sgb-viii-80149/

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.
B. eingetragene Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften