EuGH bestätigt die Sanktionspraxis der deutschen Datenschutzbehörden – Virtuelles Datenschutzbüro https://www.datenschutz.de/eugh-bestaetigt-die-sanktionspraxis-der-deutschen-datenschutzbehoerden/
Internetseite der öffentlichen Datenschutzinstanzen
B. Vorstand, Geschäftsführung) nachgewiesen werden muss.
