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Gewerbeanmeldung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000532896.php

Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie selbständig tätig werden wollen. Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.
Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Homepage http