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Amtliche Basiskarte / ABK (ehemals Deutsche Grundkarte DGK 5) | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/102/Karten_und_Plaene_Amtliche_Basiskarte_ABK.php

Die Amtliche Basiskarte ABK ist eine aus der Liegenschaftskarte abgeleitete topografische Karte, welche die Digitale Grundkarte DGK und die Deutsche Grundkarte DGK5 im Maßstab 1:5.000 abgelöst hat. Auszüge aus der Amtlichen Basiskarte sind auch per Online-Selbstentnahme oder bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erhältlich.
Nutzung des Online-Bestellformulars wird unmittelbar nach der Bestellung der Download-Link

Gewerbeummeldung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000535176.php

Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle – innerhalb Wuppertals verlegen, oder – den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder – auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder – der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (in Kraft ab 01.01.2023), müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.
B.

Jagdschein: Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheins | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/106/jagdschein.php

Am Mittwoch, den 03.07.2025 ist die Behörde nur von 11 – 12 Uhr geöffnet. Aufgrund der der Unwetterwarnung vor Extremer Hitze entfällt die zweite Sprechstunde von 14-15 Uhr. * Wer die Jagd ausüben möchte muss eine Jägerprüfung bestanden haben und einen gültigen Jagdschein besitzen. Die Untere Jagdbehörde ist verpflichtet die erforderliche jagdtaugliche Eignung durch eine persönliche Vorsprache zu prüfen. Aus diesem Grund wird das Verfahren für die Erteilung von Jagdscheinen verändert. Weitere Informationen sind auf der Internetseite beschrieben. Bundesgesetz verändert Abläufe und Abfrageaufwand ab 01.11.2024 Die Abgabestelle für die Anträge ist weiterhin die Untere Jagdbehörde. Der Bund gibt mit seinem Gesetz andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit §§ 5 und 6 Waffengesetz wird ab sofort durch die Waffenbehörden durchgeführt. Mit Bundespolizei und Zollkriminalamt wurde der Kreis der Behörden, die angefragt werden müssen, von vier auf sechs erhöht. Sollte es in den letzten zehn Jahren einen Wohnortwechsel gegeben haben, sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. Die Anzahl der Umzüge entspricht dabei der Summe der zusätzlichen Abfragen.
einzureichen: ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)**  b)