Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/funkanlagen-der-feuerwehren-und-des-katastrophenschutzes-beantragung-1564/
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
B.
