Starnberger See mit Osterseen und Eberfinger Drumlinfeld | BFN https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/starnberger-see-mit-osterseen-und-eberfinger-drumlinfeld
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In Deutschland kommen 281 heimische Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie sowie nahezu 100 Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie vor. Sie unterliegen je nach Anhang unterschiedlichen Schutzvorschriften.
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Das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur bündelt hierzu vorliegende Fachkonzepte des Naturschutzes auf Bundesebene, stellt zentrale Bestandteile und Funktionen dar, und liefert damit für Planungen des Bundes wichtige Grundlagen.
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Nach festgestellten Defizite bei der Gebietsmeldung durch die EU-Kommission wurden in einem bilateralen Gespräch zwischen der EU-Kommission und Deutschland die Nachmeldeabsichten der Bundesländer auf Vollständigkeit überprüft.
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In der Europäischen Union sorgen zwei Richtlinien unter anderem für den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der EU-Staaten zum Ziel. Die in den Anhängen dieser Richtlinien aufgeführten Arten und ihre Lebensräume sollen in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden. Die Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz der europäischen Vogelbestände und ihrer Lebensräume. Ein Mittel ist dabei die Ausweisung von Schutzgebieten.
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