StÀdtebauliche RahmenplÀne / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/St%C3%A4dtebauliche-Rahmenpl%C3%A4ne/
StÀdtebauliche RahmenplÀne dienen dem Zweck, zusammengehörende Stadt- und Ortsteile zu erfassen, größere stÀdtebauliche ZusammenhÀnge aufzuzeigen und planerische Zielsetzungen zu entwickeln. Bei der Aufstellung von RahmenplÀnen fÃŒr die InnenstÀdte und historischen Stadt- und Ortskerne sind besondere stÀdtebauliche Zielsetzungen zu beachten. Dabei geht es z. B. um die Aufwertung des Stadtbildes, wobei Àsthetische Belange neben funktionalen zu berÃŒcksichtigen sind. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem die Pflege historischer Stadtstrukturen in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, Erhalt und StÀrkung der Wohnfunktion in Verbindung mit Nutzungsmischungen, die Entwicklung verkehrsberuhigter Zonen und eine stadtvertrÀgliche Unterbringung des ruhenden Verkehrs. In der Regel wird der stÀdtebauliche Rahmenplan mit TeilplÀnen (Bestandsplan, Gestaltungsplan, Nutzungsplan, Einzelhandelsfachplan, Verkehrsplan und DurchfÃŒhrungsplan) und einem Textteil (ErlÀuterungsbericht) aufgestellt. Er dient der anschaulichen Darstellung der von der Gemeinde beabsichtigten Planung und der Vorbereitung stÀdtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Rechtliche Bedeutung erlangt der stÀdtebauliche Rahmenplan im Zusammenhang mit den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), die sich auf stÀdtebauliche Aussagen und Beurteilungen der Gemeinde beziehen. Dies gilt vor allem fÃŒr das Besondere StÀdtebaurecht. Rechtsgrundlagen Erlass ÃŒber die stÀdtebauliche Rahmenplanung i. S. v. § 140 Nr. 4 BauGB vom 23.05.1991 – II 750 a – geÀndert am 06.07.1999 (Amtsblatt MV 1999, S. 788) StÀdtebauliche RahmenplÀne der Stadt Neubrandenburg: StÀdtebaulicher Rahmenplan »Innenstadt«, 1. Änderung der 3. Fortschreibung StÀdtebaulicher Rahmenplan »Vor dem Treptower Tor« StÀdtebaulicher Rahmenplan »Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt«, 1. Fortschreibung Öffentliche Auslegung
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