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Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung

https://www.ingolstadt.de/Leben/Arbeit-Jobcenter/index.php?object=tx%7C465.1872.1&NavID=2789.27&La=1

Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung richten sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung und der Merkzeichen, welche vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgestellt werden. Wir bitten Sie zu beachten, dass die Stadt Ingolstadt als Straßenverkehrsbehörde fachlich nicht in der Lage ist, Ihren gesundheitlichen Zustand objektiv zu bewerten. Die Prüfung, ob die Kriterien erfüllt sind, wird ausschließlich vom ZBFS geführt. Anträge auf Parkerleichterungen können daher nur zu einer positiven Entscheidung führen, wenn die notwendigen medizinischen Anforderungen vorher amtlich durch das ZBFS bescheinigt wurden. Wenn bei Ihnen einer der folgenden medizinischen Voraussetzungen vorliegt und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch das ZBFS ausgestellt wurde, können Sie einen Parkausweis erhalten. 
Behinderung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales Barrierefreie Parkplätze (Ihr Link

Gehörlose

https://www.ingolstadt.de/Leben/Diversit%C3%A4t/Menschen-mit-Behinderung/H%C3%B6rbehinderung-Geh%C3%B6rlose/index.php?La=1&La=1&object=tx%2C3052.11303.1&kat=&kuo=2&sub=0&NavID=2789.315

Tipps zum Umgang mit gehörlosen Menschen Broschüre “Informationen für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst im Umgang mit hörgeschädigten Menschen“ Gebärdensprachdolmetscher; Beantragung einer Kostenerstattung Corona: Informationen für Gehörlose und Menschen mit Höreinschränkung
Telefon: 089 2198-21010, -21011 und -21012 E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de Link