Die Betreuungsbehörde – FAQ | Landeshauptstadt Mainz https://www.gutenberg.de/www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/betreuungsbehoerde/betreuungsbehoerde.php
Wenn eine erwachsene Person krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann und sie niemanden bevollmächtigt hat, kann vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
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