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Veröffentlichungen von Genehmigungen, Erlaubnissen, Planfeststellungsbeschlüssen und Anordnungen für Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Anlagenueberwachung/Veroeffentlichungen-von-Genehmigungen-Erlaubnissen

Die europäische Union … sieht mit der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene die Veröffentlichung von Genehmigungen, Erlaubnissen,
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Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P3 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie/landespruefungsamt-pharmazeutische-pruefung/p3-dritter-abschnitt-pharmazie

Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen Ausbildung abgelegt werden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).
Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie über den nebenstehenden Link

Überwachung von Anlagen zur Ablagerung von Abfällen – Deponien – | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Abfall-Kreislaufwirtschaft-und-Bodenschutz/Deponien/Ueberwachung-von-Anlagen

Der Betrieb von Deponien ist neben der Müllverbrennung auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil in der Abfallentsorgung. Dabei dürfen auf Deponien nur noch vorbehandelte oder nicht verwertbare Abfälle mit einem geringen Emissionspotential abgelagert werden.
technischen Anforderungen an eine Deponie gestellt werden, können Sie nachsehen unter dem Link

Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Nordrhein- Westfalen mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/internationaler-austausch/schulpartnerschaften-und-begegnungen/foerderung-der-grenueberschreitenden-Zusammenarbeit

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und den Nachbarländern Niederlande und Belgien ist der gesamten Landesregierung ein wichtiges Anliegen und ein Schwerpunkt im
Antragsformular: grenzüberschreitende Zusammenarbeit PDF, 3,76 MB Weiterführende Links Link

Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M1 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/Erster_Abschnitt_der_Medizinischen_Pruefung-M1

Studierende legen den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem Studium der Medizin von vier Semestern (=zwei Jahren) ab (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Approbationsordnung für Ärzte – ÄAppO). Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
Juni) über den nebenstehenden Link downloaden.